Geregelte
Verwaltung
der
Städte.
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bloss Deutschland, sondern selbst jenem Frankreich, dessen ver-
hältnissmässig ruhige Zustände den Deutschen beneidenstverth
erschienen. Selbst kleinere und entlegenere Communen besassen
schon im XIII. Jahrhundert Einrichtungen für das Wohl und die
Bequemlichkeit der Bürger, welche den grössern Städten des
Nordens zum Theil noch lange fehlten; Strassenpflasterrxng, Ab-
zugskanäle, Wasserleitungen, öffentliche Bäder, eine einsichtige
polizeiliche Fürsorge für die Bedürfnisse der Bevölkerung, für
die Verhütung von Feuersgefahr und andern Nachtheilen, für die
Förderung der Industrie. Auch unterhalten die bedeutenderen
Städte schon frühe einen geregelten diplomatischen Verkehr, um
den politischen Horizont zu beobachten und sich ihrer Ange-
hörigen auch im Auslande möglichst anzunehmen. Diese sorg-
fältige Administration erforderte dann freilich auch Verhältniss-
mässig bedeutende Einnahmen, und lehrte die Lenker frühe, darauf
zu denken, wie diese ohne drückende Belästigung der Bürger her-
beizuschaffen seien. WVir linden daher, neben den Zöllen von ein-
gehenden Gütern und den leicht zu erhebenden, aber drückenden
Vermögenssteuern eine grosse Mannigfaltigkeit sehr klug und
vorsichtig angeordneter indirecter Abgaben. Monopole, die als
eine bequeme Einnahme sich empfahlen und die selbst der kluge
Friedrich II. in Neapel zahlreich einführte, wurden von den besser
unterrichteten Handelsstädten verschmähet, dagegen kannten sie
Staatsanleihen, freiwillige und gezwungene, sehr wohl, und die
Commune in Florenz, die überhaupt in Finanzkünsten voranging,
benutzte sogar den Handel mit diesen Obligationen zu einer
Steuer. Durch alle diese Mittel wurde dann die Einnahme der
Städte eine sehr bedeutende, in Florenz war sie im Jahre 1330
grösser als im ganzen Königreiche Neapelä-t), und man_nahm an,
dass sie leicht auf das Doppelte gesteigert werden konnm Bei
einer solchen Finanzverwaltung bedurfte man denn aber auch
einerseits einer sehr sorgfältigen Controlle und genauer schrift-
licher Aufzeichnung und Berechnung der Beschlüsse und Quit-
tungen, andrerseits aber auch statistischer Kenntnisse, um die
Möglichkeit und den Erfolg der einzelnen Steuern vorher zu
a) 300,000 m
lgulden (6 Millionen
Franken).