Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das Mittelalter Italiens und die Grenzgebiete der abendländischen Kunst (Bd. 7 = [2], Bd. 5)

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Italien' 
im 
XIII. 
Jahrhundert. 
eine guelfisch, die andere ghibellinisch war. Dem an- 
erkannten Sprachgebrauche nach bezeichneten diese Namen aller- 
dings die Anhänger einerseits der Kirche, andrerseits des kaiser- 
lichen Regiments k), aber man darf nicht glauben, dass es sich 
dabei stets oder auch nur gewöhnlich um die theoretische Frage 
über die Herrschaft der einen oder der andern Gewalt in Italien, 
oder gar um begeisterte Frömmigkeit oder Loyalität gehandelt 
habe. Es kam wohl vor,_dass Einzelne aus wirklicher Ueber- 
Zeugung das Uebergewicht der Kirche oder, wie Dante, das des 
kaiserlichen Ansehens vertheidigten; allein in der Regel war man 
sich dieses äussersten Zieles kaum bewusst und dachte aus- 
schliesslich an eignes, unmittelbares Interesse. Wichtiger war 
es schon, dass man von der kaiserlichen Gewalt eine Verstärkung 
des aristokratischen Elements in den Städten hoffte oder fürchtete, 
dass daher die guellische Partei als die demokratischer Freiheit, 
die andere als die gesetzlichcrOrdniing galt. Aber auch dies war 
keineswegs entscheidend; auch die Ghibellinen waren Republi- 
kaner, und auch unter den aristokratischen Familien jeder Stadt 
gab es eine guelfische Partei. Das Entscheidende war, dass in 
diesem gährenden, kriegerischen Zustande der Dinge jeder Ein- 
zelne Bundesgenossen brauchte und dass er diese nur da suchen 
konnte, wo seine Gegner nicht standen. Hatte Pisa sich des 
kaiserlichen Schutzes erfreut und sich daher ghibellinisch gehal- 
ten, so lag schon darin für Florenz, das diese einst mächtige 
Nachbarstadt zu überflügeln hoffte, die VVeisung zur guellischen 
Partei, von der sich dann Wieder Siena, das sich von Florenz be- 
droht sah, abwenden musste. Und ähnlich gestaltete es sich bei 
den Adelsfamilien im Innern der Städte; bei ihren Reibungen 
i") Besonders gilt dies von dem Namen der Guelfen und seiner Beziehung 
auf die Kirche. In Modena heissen sie in öffentlichen Urkunden gradezu: 
Pars ecclesiae (Murateri Diss. 46], in S. Gimignano: Romani (Pecori, Storia 
di S. G. Firenze 1853 I. 68], in ganz Toscena wird die Bezeichnung: Pars 
guelllca officiell gebraucht.  Die Ghibellinen nennen sich selbst nicht mit 
diesem Namen, bilden keine so fest geschlossene Gesellschaft und heissen oft: 
altem pars, gleichsam nur die Opposition gegen jene vorwaltende Parteiung. 
Nur bei Oastruccio Castracani finde ich, dass er sich oificiell den Titel eines 
Defensore della parte imperiale beilegte.
	        
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