Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das Mittelalter Italiens und die Grenzgebiete der abendländischen Kunst (Bd. 7 = [2], Bd. 5)

Guelfen 
und 
Ghibeflinen. 
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rern aus dem Adel selbst oder aus dem höhern Bürgerstande 
fehlte es dabei nie, und da die ganze Bürgerschaft mehr oder we- 
niger militärisch organisirt war, war es leicht, sie mit Hülfe ihrer 
Capitäne, Viertelsmeister oder Zunfthäupter zu den VVaifen zu 
rufen und so plötzliche Aenderungen durchzusetzen. Diese 
Strassenkämpfe waren zwar selten so anhaltend wie die Fehden 
des Adels, aber doch oft blutig, und endeten gewöhnlich mit har- 
ten, oft grausamen Verfolgungen gegen die unterliegende Partei, 
die dann wieder nach kurzer Zeit eben so leidenschaftliche Reactio- 
nen hervorriefen. Man verfuhr dabei höchst rücksichtslos; Ver- 
bannung ganzer Geschlechter, Zerstörung und Plünderung ihrer 
Häuser, Confiscation ihrer Güter waren gewöhnliche Maass- 
regeln. Nicht selten wurden auch alle adeligen oder doch die 
mächtigsten Familien von allen bürgerlichen Aemtern ausge- 
schlossen, und nach einem Siege der demokratischen Partei in 
Florenz im Jahre 1291 ging eine Reihe von so harten und unge- 
rechten Bestimmungen gegen den gesammten Adel durch, dass 
hunderte seiner Familien es als eine Gunst nachsuchten, in das 
Volk aufgenommen zu werden k). Freilich konnten die Einsich- 
tigen die Uebel dieser Unruhen und die daraus auch für die Frei- 
heit entstehende Gefahr sich ilicht verhehlen; sie strebten daher 
danach, eine Verfassung zu finden, welche die billigen Wünsche 
aller Klassen befriedige und bleibende Ruhe schaffe. Allein die 
Umstände und Leidenschaften spotteten ihrer Berechnungen; jede 
dieser Verfassungen bot schwache Seiten, verletzte irgend welche 
Interessen, und wurde schnell von einer andern verdrängt, die 
bald dasselbe Schicksal hatte. Es kam frühe dahin, dass, wie 
Dante seiner Vaterstadt spottend nachsagt, das Gewebe Solcher 
Satzungen so fein twar, dass es im October gesponnen nicht bis 
zum November dauerte WF). 
Dazu kam dann, dass in diese innern Zwiste und äussern 
Fehden der Städte stets die grossen öffentlichen Verhältnisse 
hineinspielten, indem von den streitenden Parteien jedes Mal die 
 Muratori Diss. 52; Villani lib. XII. O. 22. 
4') Purgat. VI. 142. Die höchste Steigerung dieser Verfassungsmacherei 
erlebte Dante nicht einmal. In dem einen Jahre 1343 wechselten in Florenz 
wirklich vier verschiedene Verfassungen. Gio. Villani XII. 19.
	        
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