Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das Mittelalter Italiens und die Grenzgebiete der abendländischen Kunst (Bd. 7 = [2], Bd. 5)

Italien 
im 
XIII. 
Jahrhundert. 
blieb den Italienern unverständlich, sie kannten nur die auf der 
Bodeneinheit beruhende Einheit der Interessen und neigten sich 
daher zu kleinern Staatsverbänden, sei es, was ihrem Individua- 
lismus am Nächsten lag, in republikanischer Form, sei es in der 
der Imperatorenherrschaft, Wo irgend ein Einzelner sich des Staates 
bemächtigt und so den Bewohnern Wenigstens eine privatrechtliche 
Selbstständigkeit gewährt. Auch die Geschichte hatte sie auf diesen 
Weg gewiesen; denn der Schein republikanischer Selbstver- 
waltung, der den Städten auch in der Kaiserzeit geblieben war, 
wurde bei dem Verfall des Reichs und der wachsenden Anarchie 
mehr und mehr zur Wirklichkeit, und erhielt sich im Kampfe 
gegen die durch die lehnreehtlichen Beleihungen der deutschen 
 Fürsten begründeten Ansprüche. 
 Für die Ausbildung dieses heimischen Systems entschied dann 
endlich die Zeit nach dem Tode Kaiser Heinrichls III., wo die 
tragischen Schicksale des fränkischen Hauses eine bleibende und 
energische Einwirkung der deutschen Kaiser nicht gestatteten. 
Die Bischöfe waren unfähig, mit eigener Kraft die ihnen verliehenen 
lehnsherrlichen Rechte zu behaupten, die Familien der grossen 
Feudalherren ausgestorben oder verkommen, ihre Besitzungen 
und Rechte von einzelnen Vasallen oder Nachbarn usurpirt, die 
dann, nicht mächtig gering, sich gegen die Städte zu schützen, 
sich denselben anschlossen oder unterwarfen und in den meisten 
Fällen in ihnen Wohnsitz und Bürgerrecht nahmen. Dieser fac- 
tische Zustand erschien dann aber sehr bald als der rechtlich be- 
gründete. In einzelnen Fällen waren wirklich die Kaiser auf ihren 
flüchtigen Durclizügen schwach genug gewesen, den Städten Pri- 
vilegien zu verleihen oder zu verkaufen, welche ein Anerkenntniss 
völliger Selbstlierrlichkeit derselben zu enthalten schienen, aber 
auch da, wo solcher Titel fehlte, nahm die öffentliche Meinung 
doch diese Freiheit als natürliches oder althergebrachtes Recht in 
Anspruch. Die Sagen der Urzeit des Alterthums waren schon in 
den unerfreulichen 'l'agen des sinkenden Imperatorenreiches die 
ausschliessliche historische Nahrung geworden, hatten sich in den 
Schulen des Mittelalters erhalten und wurden jetzt bei dem neuen 
Aufblühen der Städte und dem durch germanische Denkweise 
neubelebten Freiheitsgefühle wieder hervorgesucht und bei leben-
	        
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