Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das Mittelalter Italiens und die Grenzgebiete der abendländischen Kunst (Bd. 7 = [2], Bd. 5)

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Italienische 
Gothik. 
gesehn haben) einen nordischen Anklang zeigen, ein sehr gün- 
stiger Boden für den gothischen Styl. Hier wurde denn auch ein 
Bau begonnen, der, wenn er vollendet wäre , nicht bloss das 
grösseste, sondern auch das schönste, reifste Werk italienischer 
Gothik sein würde, der des Domes S. Petronio. Der Urheber 
des Planes War ein Einheimischer, Antonius, Sohn des Vincen- 
tius, der zwar nur Maurer (Murator) genannt wird, aber ein an- 
gesehener Bürger war und selbst zu Gesandtschafteu der Repu- 
blik gebraucht wurde. Man ging dabei ausserordentlich gründlich 
zu Werke. Nachdem im Jahre 1388 die Errichtung einer grossen 
Kathedrale auf Kosten der Stadt beschlossen war, wurde Meister 
Antonio angewiesen, zunächst mit dem hochverehrten und bau- 
kundigen General des Serviteuordens, Pater Andreas Manfredi, 
der in Bologna wohnte, denPlan vollständig zu besprechen. Nach- 
dem dies geschehn und danach von ihm die Zeichnung entwor- 
fen war, wurde er im Jahre 1390 contractmässig verpflichtet, 
nach dieser Zeichnung aus Stein und Kalk und mit von Gyps 
überzogener Leinwand eine Kirche oder Kapelle, 40 Fuss lang 
und 30 Fuss breit, und zwar mit allen Portalen, Fenstern, Ge- 
wölben, Kapellen, Pfeilern, Thürmen und andern Anhängen zu 
errichten, welche als Modell der auf dem grossen Platze zu er- 
bauenden Kirche des h. Petronius dienen solltet). Nachdem dies 
i) Vasari's Angabe, der einen gewissen Arduino als Meister nennt, ist 
durch die Urkunden widerlegt, und Ricci II. 285 1T. ereifert sich ohne Grund 
gegen Cicognara (II. Q32), indem er dem Pater Andrea die Ehre der Er- 
findung des Planes zuschreiben will. Denn die Urkunden lassen keinen 
Zweifel, dass Antonio dabei als der eigentliche Meister, Pater Andrea nur 
als Rathgeher gehandelt hat, wie dies Cicognara. richtig angenommen. Zufolge 
der Urkunde von 1390 soll jener das Modell arbeiten "secundulu quod apparet 
in quodam designato in carta bornbacina, laborat-o et designato per ipsum 
Magistrum Antonium". Auch in der Urkunde von 1392 erscheint er als die 
Hauptperson, qui  sua industria arte et ingenio, una cum Padre D. Andrea 
ecclesiae fiendae ordinationem, compositionem, structurarn comprendit et 
ordinavit. Von den Urkunden von 1392 bei Cicognara und bei Gualandi 
(Memorie, Serie III. pag. 92), welche beide vom 8. April datirt und im We- 
sentlichen gleicher Bedeutung, aber ganz andrer Fassung sind, scheint die bei 
Cicognara den Beschluss, die bei Gualandi aber eine darnach ausgearbeitete 
Bestallung zu enthalten, wenn sie überhaupt, was der Wortlaut zweifelhaft 
macht, ächt sein sollte.
	        
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