Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das Mittelalter Italiens und die Grenzgebiete der abendländischen Kunst (Bd. 7 = [2], Bd. 5)

Der 
Dom 
VOU 
Siena. 
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man durch Vertiefung der ganzen übrigen Kirche eine höhere 
Stelle für den Chor erlangen und ihm durch Ueberwölbung mit 
einer Kuppel grössere Würde, geben wollte. Wie es scheint, 
wurde der Plan getheilt, die Vertiefung abgelehnt, die Krippe] 
acceptirt, und man fuhr nun in dem Herstellungsbau fort, bei dem 
wahrscheinlich das Langhaus überwölbt wurde, da im Jahre 1260 
von Sprüngen in den neuen Gewölben die Rede ist, über die man 
sich jedoch nach dem Gutachten der Sachverständigen beruhigte. 
Im Jahre 1264 war die Kuppel vollendet und damit, wie es 
scheint, der gesammte Herstellungsbau, so dass man sich mit der 
plastischen Ausstattung des Innern und Aeussern beschäftigen 
konnte. Nachdem Niccolb Pisano die prachtvolle Kanzel, Welche 
im Jahre 1266 bei ihm bestellt war, 1268 abgeliefert hatte, wur- 
den zwei seiner Gehülfen Donato und Lapo nebst einem dritten 
liorentiner Bildhauer, Goro, durch kostenfreie Verleihung des 
Bürgerrechts und Steuerfreiheit für bleibenden Aufenthalt in Siena 
und für den Dombau gewonnen (1272). Später (1281) wurde 
einem gewissen Ramus, dem Sohn eines in Siena eingebürgerten 
Ultramontanen, also eines Deutschen oder Franzosen, Strafe und 
Verbannung, die er durch ein Vergehn verwirkt hatte, erlassen 
und zwar, wie ausdrücklich angeführt, weil er ein guter Bildhauer 
sei und dem Dome nützen könne. Endlich 1284 gewann man 
denn auch einen Mann, der geeignet war, die Oberleitung zu 
übernehmen, den berühmten Giovanni Pisano, welchem die Stadt 
sogleich wiederum mit der Verleihung des Bürgerrechts und der 
Steuerfreiheit entgegenkam. Bis zum Jahre 1299 lässt sich seine 
(wenn auch wahrscheinlich öfter unterbrochene) Anwesenheit in 
Siena nachweisen und die alte Tradition, dass er und zwar von 
1284 an die Facade errichtet habe, wird im Wesentlichen richtig 
Seini). Am Architrav des einen Seitenportals findet sich die 
Jahreszahl 1300. Bald darauf aber gerieth, wie es scheint, die 
Ü Die Urkunden darüber bei Milanesi in der Note S. 162. Die Strafen, 
welche ihm 1290 erlassen werden, waren wahrscheinlich Oonventionalstrafen, 
die er durch Ausbleiben zu den contractmässigen Zeiten verwirkt hatte. Der 
Umstand, dass sich ein Grabstein für ihn und seine Erben am Dome findet 
(Obgleich er in Pisa starb und begraben ist), deutet auf eine Verleihung von 
Seiten der Domverwaltung und auf die Absicht, ihn bleibend zu fesseln.
	        
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