Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das Mittelalter Italiens und die Grenzgebiete der abendländischen Kunst (Bd. 7 = [2], Bd. 5)

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Italienische 
Architektur. 
zwar weder Künstlernamen noch Jahreszahlen, wohl aber An- 
deutungen, welche berechtigen, ihre Entstehung gegen 1250 an- 
zunehmen?) Die Anordnung ist bei allen diesen Kreuzgängen 
gehörigen Palast den Dominicairern; 1238 wurde die Kirche geweiht. Beschr. 
Roms III. 1. 413. 
ü) Die Auslegung der Inschrift von S. Paul ist zweifelhaft; Cicognara 
(ält. Ausg. I. 385. Octavausg. III. 266) und mit ihm Gaye (a. a. O. S. 254) 
wollen darin zwei Künstlernamen, Ciampi und mit ihm Promis (S. 23) we- 
nigstens einen erkennen, während Mons. Nicolai, della Basilica di S. Paolo, 
Roma 1835 und mit ihm die Beschr. Roms III. 1. 457 beide Namen nicht 
auf Künstler, sondern auf Aebte des Klosters beziehen. Und dies dürfte das 
richtigere sein. Die betr. Verse lauten: 
Hoc opus arte sua quem Roma cardo beavit 
Natus de Oapua Petrus olim primitiavit 
Ardea quem genuit, quibus abbas vixit in annis 
Cetera disposuit bene provida dextra J ohannis etc. 
Allerdings scheinen die Ausdrücke "arte sua" und „dextra disposuit" auf den 
ersten Blick von Künstlern zu sprechen. Allein es ist bekannt, dass das 
Mittelalter sehr oft die Wirksamkeit des Bauherrn mit Ausdrücken bezeichnete, 
die auf den Künstler passen. Nennt doch ein Lobredner Heinrichs IV. 
(Pertz, Monumenta XII. 268) diesen Kaiser als Beförderer der Herstellung 
der Dome von Speyer und Mainz gradezu einen Künstler (talem artificem). 
Dass der in unsrer Inschrift genannte Petrus ein solcher gewesen, wird, wie 
ich glaube, durch den Zusatz: quem Roma cardo beavit widerlegt. Cicognara 
will zwar, Romae statt Roma lesend, diese Stelle übersetzen: „Den zu Rom 
ein Cardinal beglückte (d. i. begünstigte)", allein eine solche oiiicielle Er- 
wähnung des Protectors ist unerhört und moralisch unmöglich, und da wirk- 
lich in den Jahren 1193-1208 ein Peter von Capua Abt von St. Paul und 
zugleich Cardinal (wie Promis nachweist) war, die Beziehung auf diesen ausser 
Zweifel. Steht dies fest, so folgt daraus, dass der im dritten Verse erwähnte 
Abt, „welchen Ardea gebar", nicht dieser Petrus sein kann, sondern ein andrer 
Abt, dass daher dieser dritte Vers nicht zu den zwei ersten gehört, sondern 
zum vierten. Diese beiden Verse könnte man nun zwar so construiren und 
übersetzen, dass des Johannes vorsorgliche Rechte die Arbeit in den Jahren 
vollbracht, wo der aus Ardea geborene [nicht namentlich genannte) Abt lebte. 
Allein eben so wohl rechtfertigt sich sprachlich die Beziehung des „quibus 
Abbas vixit in annis" auf Johannes, dessen Abtswiirde dadurch angegeben 
würde. Und da. nun wirklich der Nachfolger jenes Abtes Petrus ein Johannes 
war, der von 1208-1241 regierte, so ist dies die natürlichere Annahme, für 
die auch der Gegensatz der Worte: primitiavit und cetera disposuit und der 
Ausdruck: provida spricht, der für den Abt sehr wohl, für den Künstler 
sehr schlecht passt. Nimmt man hinzu, dass das Wort olim neben Petrus 
eine längere Zwischenzeit voraussetzt, so ergiebt sich daraus die chronolo-_
	        
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