Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Die Spätzeit des Mittelalters bis zur Blüthe der Eyck'schen Schule (Bd. 6 = [2], Bd. 4)

Ritterliche 
Tracht. 
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kommen die langen Schleppkleider der Frauen in Aufnahme. 
Die Zahl wechselnder Namen zur Bezeichnung feiner Verschie- 
denheiten des Schnittes ist unerschöpflich und ihr Verständniss 
um so schwieriger, da sie aus einer Sprache in die andere über- 
gingen. S0 ist das Wort: Sorkett, das im Deutschen für das 
Oberkleid der Frauen gebraucht wird, offenbar aus dem franzö- 
sischen Surcote entstanden, während das deutsche YVort Wams 
bei Franzosen und Engländern in Gambeson verwandelt ist. 
Häufig bedeuten diese Namen neben der Eigenthümlichkeit des 
Schnittes auch eine bestimmte Art des Stoffes, für deren Man- 
nigfaltigkeit die Industrie schon eine reiche Auswahl bot 
Auch die Bewaffnung änderte sich mehrmals im Laufe 
der Epoche , freilich nicht aus Sehönheitsrücksichten , sondern in 
Folge der veränderten Kriegsgebränche und namentlich , um den 
Rittern die bisher behauptete Uebermacht bei der zunehmenden 
Verwendung des Fussvolks zu erhalten. Am Ende des drei- 
zehnten Jahrhunderts bestand die ritterliche Rüstung noch, wie 
seit langer Zeit, aus dem Panzerhemde, unter Welchem nlan das 
Wattirte YVams trug, dem konischen oder cylindrischen Helm 
und dem bald kleineren, bald grösseren Schilde. Man rechnete, 
dass hundert so bewaffnete Ritter es mit tausend Mann des 
leichtbewaHneten Volkes aufnähmeil mit). Dann kam im Anfange 
des Jahrhunderts eine schwerere und zugleich praehtvollere, und 
endlich, etwa seit der Mitte desselben, wieder eine leichtere Be- 
Waffnungsart auf. Bei jener deckte man Brust und Rücken durch 
einen über dem Panzerhemde getragenen Plattenharnisch , der an 
 Bei dem Tode des Grafen Amadeus VI. von Savoyen 1383 liess seine 
Wittwe aus verschiedenen französischen und belgischen Städten 22 verschie- 
den benannte schwarze Seidene und wollene Stoffe kommen. Cibrario, Eco- 
nomia politica. 
I") Chronicon Colmariense (Schlosser, Mittelalter III, 2, S. 210) bei Ge- 
legßnheit der Schlacht bei Worms zwischen Adolph von Nassau und Albrecht 
1298: Armati reputabantur, qui galeas ferreas in capitibus habentes, et qui 
Wambasiam i. e. tunieam spissam e lino et stuppa vel vetelibus pannis 
CßflSlltßm, et desuper camisiam ferre am i. e. vestem ex circulis ferreis con- 
textam. Ex his armatis centum mille IIIOYIIIGS laedi poterant. Die "inermes" 
Sind aHCh Kriegsleute, nur nicht Üarmati", nicht Schwerbewvaffnete.
	        
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