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Englische
Kunst.
denken, dass dadurch bei den Königen und bei den Rittern auf
ihre lehns- oder landesherrliche Jurisdiction hingewiesen wäre.
Allein dem Wiederspricht theils die damit häutig verbundene hef.
tige Bewegung und das Anfassen des Schwertgriffes, theils der
Umstand, dass gerade auf den Gräbern der Richter diese Haltung
nicht vorkommt. Es ist daher am WVahrscheinlichsten, dass sie
schlechtweg die Bedeutung des Vornehmen hatte, etwa als eine
Bequemlichkeit oder Nachlässigkeit, welche sich nur Leute ge-
wissen Ranges erlauben durften, die aber eben deshalb zum guten
Ton gehörte, und auf Welche namentlich die, welche wie die
Ritter niederen Adels auf der Gränze standen, grossen Werth
legten. Daher erklärt sich, dass wir sie niemals auf den Gräbern
der Könige, selten auf den prachtvollen Monumenten der Herren
von höherem Adel, deren Rang ausser Frage stand, und so
häufig auf den schlichten Grabsteinen gewöhnlicher Bitter finden,
und dass noch sehr spät einzelne alte Herren dieses Standes sie
als eine Sitte ihrer Jugend noch beibehalten, während man sie im
Ganzen wenigstens auf Gräbern schon nicht mehr liebte und die
gerade Lage anständiger fand. Seit etwa 1360 gab man jene
Sitte völlig auf und die Stellung ist nun durchweg dieselbe, abgi-
freilich eine sehr steife. Der Ritter liegt ganz gestreckt auf dem
das Wort „als ein griesgrimmender Löwe" entschieden entgegen. Die Haltung
sollte vielmehr dem Richter ein flnsteres schreckendes Ansehen geben. Daher
erklärt es sich auch, dass in den Sculpturen Herodes, wo er den Kinder-
mord verordnet, also gewissermassen eine Verurtheilung ausspricht, stets
diese Haltung hat, wie schon die Abbildung oben S. 552 ergiebt. Uebrigens
gehörte sie in Deutschland keinesweges nothwendig zum richterlichen Costüm,
indem sie auf den Abbildungen, welche Kopp, Bilder und Schriften der
Vorzeit, aus dem Heidelberger Codex des Sachsenrechtes mittheilt, bei wirk-
lich richterlichen Hergängen niemals, sondern nur bei einem Lehnsherrn,
der seine Vasallen zum Reiehsdienste aufbietet (Th. I, p. 66) vorkommt
und auch da nur als etwas Zufälliges, was bei dem gleichen Akte in einem
andern Falle fehlt. Die bekannte Stelle des Walther v. d. Vogelweide (auf
welche Grimm ebenfalls hinweist) "Ich sass auf einem Stein und deckte
Bein mit Beine" bildet nur die Einleitung zu der weitem Beschreibung,
dass er nämlich darauf (auf das oben liegende Bein] den Ellbogen gestützt
und mit der Hand das Kinn gehalten habe. Er will also die Stellung eines
"Tiefdenkenden schildern, was nur insofern hierher gehört, als es die Ge-
wvohnheit bequemer Gliederverschränkungen zeigt.