Prachtliebe
Edual-(Ps
III.
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Verkehr dieser Epoche, den wir schon kennen, und wir finden
ebenso Nachrichten von englischen Kunstwerken, die nach dem
Festlande gesendet, und von englischen Künstlern, die dort be-
schäftigt wurden Jedenfalls aber ergeben sowohl die erhal-
tenen Werke durch ihren spezifisch brittischen Typus als ur-
kundliche Nachrichten, dass die meisten wirkenden Künstler ein-
heimische waren, und dass diese selbst für die grossen künstle-
rischen Unternehmungen des prachtliebenden Eduard's III. aus-
reichten. Unter diesen war wohl keine bedeutender, als die male-
rische Ausschmückung der Stephanskapelle im Schlosse von
Westminster, von deren baulicher Pracht wir schon früher ge-
i) Das letzte ist uns freilich nur ein Mal bekannt und zwar durch eine
Notiz in den Rechnungen der Grafen von Savoyen, zufolge welcher ein
Magister Guglielmus Anglicus im Jahre 1357 ein lebensgrosses Wachsbild
der Gräfin für den Dom von Lausanne machte und dafür neben der Liefe-
rung von 334 Pfund Wachs die Bezahlung von 64 francs erhielt. Cibrario,
Economia politica, Vol. III und Eastlake Materials pag. 47 nach einem
Briefe des Baron Vernazza. Dieselben Rechnungen ergeben, dass ein früherer
Graf im Jahre 1307 in London zwei Tafelbilder und zwar mit der Dar-
stellung der Legende von den drei Todten und drei Lebenden für den nicht
unbedeutenden Preis von 353 francs ankaufte, wobei zwar nicht ausdrücklich
gesagt, aber doch wahrscheinlich ist, dass der Maler ein Engländer war.
Zwei andre Fälle beziehen sich auf Bildwerke in Alabaster. Zufolge einer
Urkunde vom Jahre 1382 gab nämlich König Richard II. dem Cosmo Gentile,
einem Qollector des Papstes, der nach Italien zurückkehrte, Ausfuhrerlauhniss
undßgijlfreiheit für eine Menge von Gegenständen und darunter auch für „tres
ymagines de Alabaustro magnae formae", eine Jungfrau, St. Petrus und
St. Paulus, und für ein kleines Bildwerk mit der Trinität (Rymer Foedera
ed. 1740 Vol. III, pag. 139) und im Jahre 1408 ertheilte sein Nachfolger
(daselbst Vol. IV, pag. 125) eine gleiche Erlaubniss für die Ausfuhr eines
Grabmals in Alabaster, welches seine Gemahlin ihrem ersten Ehegatten dem
Herzoge Johann von Bretagne in Nantes errichten lassen wollte, wobei die
Verfertiger des Werkes, welche dasselbe begleiten sollten, Thomas Colyn,
Thomas Holewell und Thomas Poppenhowe als Unterthanen des Königs
bezeichnet werden. In diesem Falle ist also ausdrücklich ausgesprochen,
in delir andern nicht zu bezweifeln, dass es Werke brittischer Künstler
waren; über den Kunstwerth und die Anerkenntniss des Auslandes ergeben
(lagegen beide Fälle nichts, da das Grabmal nicht von Nantes aus gefordert,
sondern von der Königin von England gestiftet, und da auch jene Statuen
schwerlich von dem Collector gekauft, sondern wahrscheinlich ein schon
wegen seines Stoffes werthvolles und daher nicht zurück zu lassendes Ge-
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