Grabsteine.
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stiren; so das des Grafen Gebhard in der Schlosskapelle zu
Querfurt, des Johann von Falkenstein im Kloster Arnsburg in
Oberhessen (1365), die des Gegenkaisers Günther von Schwarz-
burg (1349) und der Eheleute von Holzhausen (1371), beide im
Dome zu Frankfurt und mit erhaltener Bemalung, und endlich
das des Grafen Ditmar und seines Sohnes in der Kirche zu Nien-
burg, an welchem letzten sich ungeachtet der durchgeführten
steifen Haltung der Körper, der engen faltenlosen Rüstung des
Sohnes und der dürftigen Gewandbehandlung am Körper des
Vaters dennoch das bessere Element der Zeit in dem feingebil-
deten Kopfe des jungen Grafen geltend macht. In anderen Fällen
aber erkennen wir sehr deutlich, wie der noch unklare Natura-
lismus verwirrte. Ein Beispiel dafür ist das Grabdenkmal des
Erzbischofs Peter von Aspelt 1320) im Dome zu Mainz, wo
der Bildner den für die Würde des Verstorbenen und des Mainzer
Stuhles ehrenden Umstand, dass er drei deutschen Königen, Hein-
rich VIL, Ludwig von Bayern und Johann von Böhmen, die
Krone aufgesetzt hatte, versinnlichen und dabei sowohl nach
dem Herkommen hierarchischen Stolzes, als wegen der Raum-
beschränkung den krönenden Erzbischof in grösserer, die ge-
krönten Fürsten in kleinerer Dimension darstellen musste. Ganz
gleiche Aufgabe hatte schon der Meister des dem Siegfried von
Eppstein um die Mitte des XIII. Jahrh. gesetzten Grabsteines (Band
V. 763) gehabt und sie dadurch befriedigend gelöst, dass er bei-
den Armen des Erzbischofs, unbekümmert um die etwas starke
Zumuthung, gleiche Bewegung, allen Gestalten gerade Stellung,
allen Köpfen allgemeine, jugendliche Züge gab. Der neuere
Meister glaubte bei ähnlicher Anordnung naturwahrer sein, die
Köpfe der Könige männlicher und individueller ausbilden, die
Handlung des Erzbischofs durch eine künstliche Biegung des
Körpers motiviren zu müssen, ohne zu bemerken, dass dies un-
ruhige und styllose Linien gab und jene dadurch zu widerlichen
zwergartigen Gestalten wurden. Aber auch an den einfachen
Grabsteinen, bei denen eine solche Collision der modernen Na-
turwahrheit mit der ererbten Symbolik nicht eintrat, wussten die
XVI, XVII. Hefner, Trachten des christlichen Mittelalters II, Nro. 27.
Müller a. a. O. Taf. XII. Puttrich I, 1, Serie Anhalt, Taf. 12.