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Kölner
Schule.
ein Haus, wurde zwei Mal, 1448 und 1451, in den Rath ge-
wählt, starb aber in eben diesem Jahre 1451 und zwar, wie es
Scheint, in Dürftigkeit Gewissheit darüber, ob Stephan
Lochner mit dem Dombildmeister identisch gewesen, haben wir
zwar durch diese Entdeckungen nicht. Die Schreinsbücher, die
wir überdies nicht vollständig besitzen, beziehen sich nur auf die
Verhältnisse des Grundeigenthums; wenn also der Dombildmei-
ster kein Vermögen zurückgelegt, wenn er jung gestorben oder
von Köln verzogen ist, konnte er nicht darin vorkommen. Aber
die Möglichkeit, selbst die W ahrscheinlichkeit jener Identität ist
iricht zu bestreiten.
Wichtiger als diese Frage ist die über das Entstehuugsjalii-
des Bildes. ])ie Rathhauskapelle, dessen Hauptaltar es zierte, ist
im Jahre 1426 gestiftet. Die im vorhergegangenen Jahre erfolgte
Vertreibung der Juden aus der Stadt bestimmte den Rath, an dei-
Stelle der dem Rathhause nahe gestandenen Synagoge eine der
Mutter Gottes gewidmete Kapelle zu gründen, und durch Ur-
kunden vom Johannisabend und vom 7. September 1426 geben
der Pfarrer des Kirchspiels und der Propst und Archidiakon von
Köln ihre Einwilligung, dass der Rath, sobald die Kapelle gg-
macht und der llauptaltar darin gesetzt sei, durch einen zu be-
stellenden Kaplan darin Messe lesen lassen könnte M). Nicht
früher als um diese Zeit wird daher auch das Bild, welches die
Jungfrau Maria und die beiden Schntzpatrone der Stadt verherr-
licht und daher ohne Zweifel für diese Stelle gemalt ist, in Be-
stellung gegeben sein die?) Dass es viel später entstanden, ist
ü] Nachdem Merlo seine Entdeckung des Namens Loethener zuerst in dem
Nachtrage zu seinen Nachrichten über Kölnische Künstler (1852, S. 108] ver-
öffentlichte, hat man später eine Urkunde entdeckt, welche den in den Schi-eins-
bücheril undeutlich geschriebenen Namen deutlicher als "Lochner" lesen lässt,
Sie ist in sofern auch faktisch von Interesse, als sie eine Requisition des Ra-
{lies vcn Köln an den von Merseburg enthält, worin jener bittet, dem Stephan
Lochncr den Nachlass seiner dort (in Merseburg] und zwar als dortige Bürger
verstorbenen Aeltern zu conserviren. Wie dies mit der Abstammung aus Con-
stanz zu vereinigen, ist unbekannt, aber freilich auch nicht wichtig. Vergl.
übrigens Sotzmarxns Anzeige des Merloschen Buches im D. Kunstbl. 1853, S. 52.
31') Die erste Urkunde in Kngler kl. Sehr. II, 295, die zweite in LÄCOIII-
blefs niederrhein. Urkundenbuch IV, S. QIÜ abgedruckt.
Der um die Kölnischen Alterthiinicr höchst verdiente Canonicus Wall-