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Plastik.
Metalls gelassen sind, während der Grund rings herum vertieft
und farbig gefüllt warst). Auf dem Continent bestehen diese
Gräber meist aus einer grossen, das ganze Grab bcdeckenden
Platte, auf Welcher der oder die Bestattetentlt?) in ganzer lebens-
grosser Gestalt unter einer reichen gothischen Architektur liegen,
die mit vielen Statuetten, und innerhalb welcher der Grund mit
Arabesken und Teppichmustern verziert ist, so dass keine Stelle
leer und bedeutungslos bleibt. In England dagegen, wo solche
Messinggräber (brasses) vom vierzehnten bis zum sechszehnten
und selbst siebeuzehnten Jahrhundert sehr beliebt wareuwt),
sind die einzelnen Theile, also die Figur des Verstorbenen, die
etwanigen N ebeniigureir, Wappen, Spruchbänder, die Architek-
tur, als einzelne Messingstücke geschnitten und gravirt und so in
eine Steinplatte eingelegt. Man weiss, dass in England solche Ta-
feln von Messing erst seit dem Jahre 1639 fabricirt sind, während
man sie bis dahin unter dem Namen „Kölnischcr Platten" (Cullen
plates) von dem Festlande, also wohl ursprünglich aus Deutsch-
land, später vielleicht aus Flandern bezog-f), und dies mochte
s) Hierauf wird der Unterschied zwischen Messingschnitt und Messing-
stich, welchen Dr. Lisch im D. K. B1. 1851, S. 21 aufstellt, zu reduciren sein,
Vergl. über die durch diese Behauptung hervorgerufene Controverse Kugler k1_
Sehr. I, 786, II, G01, 631, und Dr. Lisch im D. K. B1. 1852, S. 366.
im] Es scheint fast, dass man aus ökonomischen Gründen solche Platten
gern für zwei Personen brauchte. Im Dome zu Schwerin hat nicht blos der
1347 verstorbene Bischof seinen Vorgänger (T 1339), sondern auch der 1375
verstorbene einen schon 1314 verschiedenen, der freilich aus demselben Hause
(von Bülow] war, aufgenommen, und im Dome zu Lübeck finden wir wieder
zwei Bischöfe von 1317 und 1350 zusammen.
au) Wegen ihrer Wichtigkeit für Kostümkunde und Genealogie sind sie
auch ein Lieblingsgegenstand der brittischen Archäologen geworden und zahl-
reich publicirt. So Cotman, Sepulchral brasses in Norfolk and Suffolk, 1839,
2 Vol. gr. 4. Franklin Hudson, the brasses of Northamptonshire 1852.
Charles Boutell, Monumental brasses and slaps, 1847, und Derselbe, the mo-
numental brasses of England, 1849. Eine möglichst vollständige Üebersicht
giebt das Manual of mon. brasses by the Oxford arch. Society. Endlich Wal-
ler's Sepulchral brasses.
i") Bemerkenswerth ist eine von Lisch im D. K. B1. 1852, S. 370 mitge-
theilte Stelle aus dem Testamente eines Lübecker Rathsherrn vom J. 1365
poni facient super meum sepulcrum unum Flamingicum aurioalcium flgura-
tionibus bene factum lapidern funeralem. Dass auch die "gute Zeichnung",