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Einleitung.
jetzt gebildeten Ritterorden. Sie stammen wirklich von jenen
grossen geistlichen Ritterorden ab, die etwa zweihundert Jahre
früher im gelobten Lande gestiftet waren, aber freilich nur durch
das Mittelglied der Ritterromane, welche daraus den Gedanken
einer ritterlichen Genossenschaft mit bestimmten, mehr oder we-
niger idealen Zwecken entlehnt und namentlich durch die Sagen
vom Gral und von der 'l'afelrunde weiter ausgebildet hatten.
Seiner bemächtigten sich dann die Turniergesellschaften,
welche zunächst nur den Zweck der Veranstaltung solcher
VVafYenübungen oder des gemeinschaftlichen Auftretens in ihnen
hatten. Da sie natürlich auf guten Namen halten, ihre Mit-
glieder überwachen und nöthigenfalls [lnwürdige ausschliessen
mussten, da eine solche Gemeinschaft mit ausgezeichneten, be-
rühmten und vornehmen Rittern immerhin den übrigen Theil-
nehmern eine Stellung gab, so lag es nahe, solche Gesellschaften
als Hort und Quell ritterlicher Ehre und Zucht anzusehen. Es
geschah auch wohl, dass die Mitglieder bei ihrem Eintritte durch
eine Art von Gelübde sich zu gewissen Tugenden und Lei-
stungen, zur Vermeidung unehrenhafter Handlungen, zur ge-
genseitigeil Beistandsleistung, freilich in sehr allgemeiner VVeise,
verpflichteten. Es lag aber auch nahe, dass man gern den Schein
einer wo möglich noch tieferen und geheimnissvolleren Bedeu-
tung annahm, und diese schon durch das Zeichen und den
Namen 'der Gesellschaft andeutete. Dies gab jetzt den Fürsten
eine Gelegenheit, die tapfersten Ritter um sich zu versammeln,
sie an sich zu fesseln, und den Ehrgeiz durch die Aufnahme in
eine glänzende Gesellschaft zu reizen. Sie gewährten dafür
manche Vortheile, ein Haus zu den Versammlungen, Ehrenge-
schenke, auch wohl Beiträge zu der Ausrüstung der Ritter; je-
denfalls aber wurde die Stiftung des Ordens dmch die besondere
Tracht seiner Mitglieder und durch die Feier gewisser Feste ein
Mittel höfischer Pracht. Das ganze Institut diente also zugleich
dem Glanze und dem Nutzen der Monarchie und den idealen
Gedanken der Ritterschaft. Es fand daher auch grossen An-
klang und rasche Verbreitung. Eduard III. stiftete 1349 den
Hosenbandorden, noch ausdrücklich als Erneuerung der Tafel-
runde; der ritterliche und unglückliche König Johann von Frank-