Einleitung.
der Schutz und der Stolz der Nation; aller Augen waren auf
sie gerichtet und ihre Thaten auf olfenem Felde vor vielen
Zeugen ausgeführt, von den Wällen belagerter Städte beob-
achtet, schnell und mit allen Einzelheiten verbreitet, wirkten
unendlich mehr, als wenn sie vom fernen Orient her erst durch
schriftlichen Bericht oder unsichere Sage zu ihren Landsleuten
gelangt wären.
Auch die andere Aufgabe der Ritterschaft, sich als ein
Vorbild höherer Sitte auszubilden, war noch keinesweges ver-
gessen, ja sogar wichtiger als je. Durch den Verfall der
Kirche und durch das Erwachen kräftigeren Selbstgefühls unter
den Laien waren die moralischen Ansprüche zugleich gestei-
gert und gefährdet. Sie konnten nur im Ritterstande Erfüllung
finden, denn nur für ihn war ein sittliches Ideal gegeben; die
Begriffe des Edeln und des Adeligen fielen zusammen, auch
bürgerliche Stimmen fragten ängstlich, wo Recht und Tugend
bleiben solle, wenn sich die Ritterschaft nicht rein erhalte.
Die Ritter sahen sich also als erbliche Vertreter freier und
edler Sitte an, begeisterten sich für diesen Beruf lllld suchten
die Ideale der Heldengedichte zu verwirklichen.
Zwar waren ihre äusseren Verhältnisse diesem poetischen
Vorbilde unähnlicher geworden. Die Ritterschaft beruhte nicht
mehr auf freiem Gelöbuiss, sie war völlig Lehnsadel, bei dem
die Weihe um als äussere Förmlichkeit hinzukam Ü. Sie
stand im festen Dienste ihres königlichen Herrn, War mehr
und mehr an seinen Hofhalt, an seine Kriegsordnung gebunden.
Aber ihr Idealbegriif hatte noch eine mächtige Wirkung; selbst
der König strebte nach ritterlicher Ehre und für die anderen
war das Bewusstsein edler Geburt nicht ein Freibrief, sondern
ein Zügel der Leidenschaft, und ein Antrieb sich der Vor-
fahren und der vornehmen Genossenschaft würdig zu erweisen.
Die Schule dieser neuen ritterlichen Sitte war noch immer
Frankreich und der stammverwandte englische Adel, die Kriege
beider Nationen dienten nur dazu, die Ritterschaft zu höherem
In England war durch ein Statut Eduarcfs I. jeder, der ein Land-
einkommen von Q0 Pfund besass, verpflichtet, den Ritterschlag zu nehmen.
Faun, Gesoh. von England, IV. S. 654.