Grabsteine.
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kirche zu Marburg i?) und des Grafen Diether III. von
Katzenelhibogen (1- 1276), früher in S. Clara zu Mainz,
jetzt im Museum zu Wiesbaden M), die in gebranntem
'l'hone gearbeitete Gestalt Herzog Heinriclfs IV. 1290)
in der Kreuzkirche zu Breslau des-ab). In vielen anderen
Fällen dagegen sehen wir das Bemühen, die Figuren mehr
zu beleben. Einige Male sind sie gleichsam in Ilandlung
gesetzt, so zunächst auf den Gräbern der Bischöfe Günther
(1- 1066) und Berthold (1- 1285) im Dome zu Bamberg
(auch jenes augenscheinlich erst im dreizehnten Jahrhundert
gearbeitet) dadurch, dass sie im Profil und mit aufgehobener
segnender Hand dargestellt sind dann aber mit fast
dramatischer Entwickelung auf dem Grabsteine des Erz-
bischofs Siegfried (f 1249] im Dome zu Mainz Der
Künstler hat nämlich dem gewaltigen Kirchenfiirsten, der
bekanntlich in den letzten unruhigen Jahren der Regierung
Kaiser Friedriclfs I1". eine grosse politische Rolle spielte,
die beiden Gegenkönige Heimich Raspe und Wilhelm von
i] Moller a." a. 0., Taf. 18.
v. Hefner, Trachten d. M. A. I, Taf. G8.
i") Eine ungenügende Abbildung in einer Abhandlung Büschirxgs
(1826) über dies Grabmal. Der Grabstein Heinrich's II. H" 124i) in
der Vincentkirche zu Breslau, von dem in dem Oonm-Lex. für bild.
K., V, 377 eine Abbildung gegeben ist, stammt, wie die Tracht un-
zweifelhaft ergiebt, nicht aus dem 13., sondern erst vom Ende des 14.
oder Anfang des 15. Jahrhunderts.
i") Das Denkmal des Bamberger Bischofs Suidger von Mayendorf,
der als Papst Clemens II. im J. 1047 starb, halte auch ich (wie Kugler
kl. Sehr. I, 159) für eine Arbeit des 13., und nicht (wie E. Förster,
deutsche Kunstgesch. I, 65) des 11. Jahrhunderts. Es enthält nur
Reliefs an den Seitenwänden, welche den späteren Deckstein tragen,
von denen besonders die in sehr eigenthümlicher allegorischer Auffas-
sung gegebenen Tugenden merkwürdig sind. Ihre kräftigen und ge-
waltsamen Bewegungen sind ebenfalls ein Beweis von dem Lebensdrarxge
und der dramatischen Richtung der deutschen Schule.
Müller Beiträge I, S. 21.