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'l'eppiche.
gestalten und Pflauzengewinden Ü; der Geschmack daran
hatte sich so sehr im Abendlande eingebürgert, dass noch
im dreizehnten Jahrhundert in Paris zwei besondere Innun-
gen von 'l'eppichwebern bestanden, von denen die eine vor-
nehmere, saracenische, die andere nur einheimische Teppiche
lieferte Aber schon längst hatten sich auch die Klöster
mit dieser Art von Arbeit beschäftigt und nach dem vor-
herrschenden Triebe der Zeit sie auch zu historischen Dar-
stellungen benutzt. Vor allem geschah dies in den Nonnen-
klöstern, denen es die ihnen am Meisten zusagende Be-
schäftigilng gewährte, aber auch von Mönchen wurde es
mit strengcrer 'l'echnik betrieben, wobei man zum Theil
besonders dafür ausgebildete Arbeiter (tapetiarii) hatte,
welche sich an die ausgcdchntesten Gegenstände wagten,
so dass z. B. ein Teppich im Kloster Wessobrunn die
apokalyptischen Visionen enthielt 95W).
Ich begnüge mich hier , zwei Werke dieser Neben-
zweige der zeichnenden Kunst einzuführen, weil die darin
enthaltene Auffassung für die Richtung des deutschen
Kunstsinnes bezeichnend ist. Das eine, eine Nielloarbeit
i") Die Literatur über diesen Gegenstand (vgl. Bd. IV, Abth. 1,
S. 342] ist seitdem durch die Mittheilungen über die Hetoffes historiees"
von Gahier und Martin in den Melanges d'Archeologie (V01. II, p. 101
und 933 if., III, 116 und 289) und besonders durch die auf 37 Blättern
gegebenen höchst vortrefflichen farbigen Abbildungen," so wie durch das
wichtige Werk von Franeisque lllichel, Recherches sur le commerce,
la fabrication et l'usage des etoffes de snie, d'or et dlargent et autres
tissus precieux en oneident, principalement en Franee, pendant le moyen
age, Vol. I, Paris 1852, bedeutend bereichert.
Depping a. a. 0., S. 126. Die „'l'apissiers de tapis sarra-
sinois" sind, wie die Peintres ymagiers, vom Waehtdienste befreit, weil
sie, wie wiederum ausdrücklich angeführt ist, nur für die Kirche und
für hohe Personen, für den König, Grafen und Edelleute, arbeiteten.
Den „Tapissiers de tapiz nostrez" ist solche Gunst nicht verliehen.
S. die näheren Anfiihrungen und Belege bei Fiorillo, Deutsch-
land I, 208.