Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Entstehung und Ausbildung des gothischen Styls (Bd. 5 = [2], Bd. 3)

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'l'afelmalerei. 
schnitzern. Diese Innung der Paintres et taillieres ymagiers 
beschäftigte sich ausschliesslich oder vorzugsweise mit hei- 
ligen Bildern, und ihre Mitglieder Waren von der Pflicht 
des Wachtdienstes befreit, weil ihr Gewerbe im Dienste 
des Herrn und seiner Heiligen und zur Ehre der Kirche 
ausgeübt werde ü). Sie dürfen nach dem Inhalt des Sta- 
tuts in allen Arten von Holz, Stein, Knochen, Horn und 
Elfenbein und in allen Arten redlicher Malerei arbeiten, 
allein die näheren Vorschriften über die Ausübung des 
Handwerks beziehen sich nur auf plastische Werke, so 
dass auch hierdurch wahrscheinlich wird, dass der Kirchen- 
dienst nur solche forderte, und der Unterschied zwischen 
den Malern dieser Innung und den mit den Sattlern ver- 
bundenen (lariil bestand, dass jene die reichere Bemalung 
kirchlicher Statuen und Reliefs ansführten, während diese 
kleinere 
auf 
Flachmalereien 
und 
zwar 
heraldischer 
meistens 
Art angewiesen waren. Ueber die Gliederung dieser Ge- 
Werke in Deutschland haben Wir nicht so genaue Nach- 
richten, indessen Wissen wir doch, dass die Maler hier ge- 
wöhnlich mit den Schildmachern verbunden Waren "FÜ, und 
desshalb schon im Anfange des dreizehnten Jahrhunderts 
mit dem Namen Schilderer bezeichnet wurden. Eine be- 
 Depping a. a. O. p. 158: „par 1a raison que leurs mestiers 
närpartient fors que au service de nostre seigneur et de ses sains, et 
ä la honncrance de sainte Yglise." 
 Wahrscheinlich war dies schon um 1905 in Magdeburg der 
Fall; Fiorillo II, 168. Jedenfalls wird es für Köln und Maastricht durch 
die sogleich anzuführenden Verse im Parcival in Verbindung mit den 
Bezeichnungen in den kölnischen Schreinsbüchcrn (Merlo, die Meister 
der altkölnischen Malerschule) nachgewiesen. Bekanntlich erhielten sich 
ähnliche Verbindungen noch lange. Die im J. 1348 von Karl IV. be- 
stätigte Prager Innung umfasste Maler, Bildhauer, Glaser, Schildmacher 
und Goldschläger (Wackernagel, die deutsche Glasmalerei, S. 66), und 
die Statuten der Malergilde von Padua vom Jahre 1441 legen ihr noch 
das ausschliessliche Recht bei, Schilde mit Leder zu bedecken (Gaye, 
Carteggio d'Artisti II, p. 114].
	        
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