Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Entstehung und Ausbildung des gothischen Styls (Bd. 5 = [2], Bd. 3)

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Gothischer 
Styl 
in 
Deutschland. 
seiner 
Verdienste 
11111 
den 
Dombau 
einen 
schon 
VOIl 
ihm 
bebauten Platz gegen mässigen Zins verleihet  Ueber 
seine früheren Lebensverhältnisse Wissen wir nur, dass 
schon sein Vater von dem benachbarten Dorfe Riel nach 
Köln gezogen und anscheinend ein wohlhabender Mann 
war  dann, dass er selbst im Jahre 1247, damals noch 
bloss als Steinmetz bezeichnet, einen Bauplatz erwarb und 
im folgenden Jahre ein darauf erbautes Haus verkaufte. 
Im Jahre 1302 wird er als verstorben erwähnt, und meh- 
rere seine Kinder betreffenden Urkunden ergeben, dass er 
ein ziemlich bedeutendes Vermögen hinterlassen haben muss. 
Vielleicht hatte seine Wirksamkeit am Dome schon früher 
aufgehört, denn eine Urkunde von 1296 nennt einen ge- 
wissen Arnold als Dombaumeister. Diesem Arnold folgte, 
wahrscheinlich bald, sein Solm Johannes, welchen wir seit 
1308 als magister operis majoris ecclesiae oder als magi- 
ster operis de summo, seit 1319 aber stets als Rector fa- 
bricae aufgeführt linden, so dass dies eine höhere Stellung, 
etwa die des Obermeisters, anzudeuten scheint, neben wel- 
chem dann muthmaasslich noch andere Werkmeister (ma- 
gistri) angestellt waren 13W). Er starb erst 1330 oder 
m) Die Urkunde ist oft abgedruckt, von Boisseree in der Be- 
schreibung des Domes, von Fahne a. a. O. S. 56, von Merlo u. a. 
 Daher führt Gerhard in den Urkunden meistens den Namen 
de Rile, zuweilen auch nach einer von seinem Vater erworbenen Be- 
sitzung in Köln selbst, auf welcher er vielleicht geboren war, den Na- 
men dictus de Ketwig. Man hat ihn früher mit einem Gerhard von 
St. Tront (de Scto Trudone), der ebenfalls in Schreinsurkunden vor- 
kommt, verwechselt, Fahne a. a. O. weist aber nach, dass beide nicht 
identisch sind. 
i'm) Neben und über den technischen Werkmeistern standen ge- 
wisse provisrvres oder procuratores (wie in den Urkunden von 1273 
und 1285 bei Lacomblet Urkundenbuch Nro. 652 dieselben Personen 
abwechselnd genannt werden), wie es scheint immer Geistliche, ge- 
wöhnlich sogar Domherren, welche meistens ebenfalls den Titel: Ma- 
gister führen. Eine freilich erst im Jahre 1452 erlassene Urkunde (im
	        
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