Die
Baumeister
des
Kölner
Domchores.
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halten sind und an sich, da diese Bücher nur die amt-
liche Feststellung der Besitzveränderungen des Grundeigen-
thums bezwecken, keine nähere Beziehung auf die Fort-
schritte des Dombanes haben, eine Reihe von Namen der
aufeinanderfolgenden Meister. Es sind keinesweges hoch-
gestellte Geistliche, sondern schlichte Steinmetzen, unbe-
kannte, von keinem Geschichtschreiber überlieferte Namen.
Zu ihnen dürfen wir jedoch nicht den Ileinrich Sunere
von Köln rechnen, für Welchen man den Ruhm der Er-
ündung des Planes in Anspruch genommen hat, da die
Bezeichnung als petitor structurae majoris ecclesiae, welche
er in einer Urkunde von 1248 erhält, eher auf einen an-
gestellten Einsammler der Beiträge zum Dombau, als auf
einen Baumeister schliesseil lässt de). Dagegen dürfen wir
als ersten Meister und somit als Urheber des Chorplanes
jenen Meister Gerhard betrachten, welcher in der schon
angeführten Urkunde vom Jahr 1'257 und zwar rühmend
erwähnt wird, indem das Kapitel ihm, der als Steinmetz
und Obermeister (Rector fabrice) bezeichnet wird, wegen
i") Fahne, dessen ileissiger Durchforschung der Schreinsbücher
wir die meisten der weiter unten anzugebenden Nachrichten verdanken,
übersetzt in seinen: Diplomatischen Beiträgen zur Geschichte der Bau-
meister des Kölner Domes, Düsseldorf 1849, jenen Titel als "Bewerber
11m das Amt eines Domwerkmeisters" und erklärt den Heinrich Sunere
deshalb für den Verfertiger des Planes. Allein es wäre unerhört, eine
Bewerbung zum Titel zu erheben, und die im Texte gegebene Erklä-
Yllng ist jedenfalls viel wahrscheinlicher. Vgl. andere Gründe gegen
Fahne's Meinung bei Merlo, Nachrichten über Kölnisehe Künstler, s.
V- Sunere S. 472. Eine Urkunde vom Jahr 1343 (in Mone, Anzeiger
für Kunde des Mittelalters 1838, S. 185) ergiebt, dass: Petitio der her-
gebrachte Ausdruck für die Collecten zum Kirchenbau war, und es ist
sehr denkbar. dass statt der oificiellen Bezeichnung Nuntius petitionnm,
welche in dieser Urkunde vorkommt, der vulgäre Sprachgebrauch das
Wort: petitor gebildet hatte, welches denn auch in die den Ankauf
eines Hauses enthaltende Notiz des Kölner Schreinsbuches übergehen
konnte.