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Gothischer
Styl
in
Deutschland.
täre des alten Domes erwähnt sind, an sich nicht entschei-
dend ist, da die Stifter voraussetzen durften, dass die Al-
täre mit den daran haftenden Berechtigungen in dem neuen
Gebäude wieder aufgerichtet werden würden, und es ihnen
gleich sein konnte, ob ihre Gedächtnissfeier in alten oder
neuen Mauern vorgenommen wurde 3). Allein gewisse
einzelne Anordnungen berechtigen doch zu bestimmteren
Schlüssen. Wenn der Domvicar Heinrich von Blankenburg
im Jahre 1302 in der als Laienkirche dienenden und "in
ambitu" unter den Nebengebäuden des Domes belegcnen
Kirche Maria in Pasculo ausser dem bereits bestehenden
einzigen Altare einen zweiten stiftet, wenn sich der 1306
verstorbene Thesanrar Heinrich von Hagenberg in der alten
Kirche vor dem Altare der Heiligen Cosmas und Damian
begraben lässt und das Domkapitel sich gegen die 'l'esta-
mentsvollstrecker verpflichtet, dem an diesem Altar messe-
lesenden Vicar eine gewisse Rente zu entrichten, so muss
man doch Wohl annehmen, dass sie noch nicht ahneten,
dass jene Nebengebäude und diese Grabstelle so Wesentlich
alterirt werden würden, wie es der Neubau des Lang-
hauses mit sich brachte. Wenn ferner die Testaments-
vollzieher des
der Domvicar
Chorbischofs Johann von Rennenberg
Gerard von Xanten in den Urkunden
und
von
1296 und 1297, dieser, indem er zugleich einen neuen
Altar im neuen Chorc „in novo opere" stiftet, von acht-
zehn vorhandenen Altären sprechen, wenn der Domdechant
Herrmann von Rennenberg noch im Jahre 1318 zugleich
einen Altar im neuen Chore und dreien „in ambitu" in den
Nebengebäuden, weil sie noch nicht hinlänglich dotirt, Ver-
mächtnisse zuwendet, so scheint es doch wohl ausser
4') Wie dies sc-hon Dr. Springer im Archiv der rheinischen Al-
Terthumsfreunde Heft XXII, S. 105 gegen Latmmblefs weitergehende
Folgerungen bemerkt hat.