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Gothischer
Styl
in
Deutschland.
den meisten Urkunden, mit Ausnahme der Ablassbriefe.
nicht die Erzbischöfe, sondern nur das Kapitel oder gar
im Namen desselben die Verwalter des Baufonds (procu-
ratores oder provisores fabrice) handelnd, und eine freilich
erst von 1365 datirte Urkunde ergiebt, dass das Kapitel
sich als den eigentlichen Bauherrn betrachtete und in dieser
Stellung zuerst durch Erzbischof Walram (1332) beein-
trächtigt zu sein behauptete. Auch erkennt Erzbischof Si-
frid in der erwähnten Urkunde von 1279 ausdrücklich die
Freigebigkeit der Stadt in Beziehung auf den Bau an. Die
Feindseligkeit mit dem Erzbischofe hatte daher nicht un-
mittelbare Unterbrechungen der baulichen Unternehmungen
zur Folge; aber bei der Parteiung des Landes mussten die
Beiträge sparsamer fliessen und die Leiter des Baues von
ihrem friedlichen Unternehmen abgezogen werden.
Diese Langsamkeit des Baues wäre aber dennoch un-
begreiflich, wenn der alte Dom Wirklich ganz niederge-
brannt oder so beschädigt gewesen wäre, dass er nicht
gebraucht werden konnte. Allein die neuerlich beigebrach-
ten urkundlichen Beweise t) lassen keinen Zweifel darüber,
dass dies nicht der Fall war, dass vielmehr während die-
ser Bauzeit von 1248 bis 1322 das ganze Langhaus des-
selben noch bestand. Im Jahre 1251 oder 1252 rettete
sich bei einem Kampfe ein Verfolgter in den Dom, im
Jahre 1261 wurde die Leiche Conradis von Hochstaden
'selbst, wie aus der schon angeführten Stelle des Levolt
von Northof hervorgeht, im alten Dome bestattet und erst
zur Zeit der Einweihung in das neue Gebäude versetzt.
Im Jahre 1270 war der Subdecan des Domes, VVilhelm
von Stailburg, von dem päpstlichen Nuntius beauftragt,
den Bannspruch gegen die Urheber der Gefangenschaft des
Erzbischofs, die Grafen von Jülich und Geldern und die
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