Geschichte
des
Kölner
Domes.
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opus et edificium ecclesie nostre predicte domuncule per
nos sint deposite et destructe), aus dem Baufonds (de
proventibus editicii) zu zahlen i). Man sieht daraus, dass
ein besonderer und wie es scheint nicht unzulänglicher
Baufonds entstanden war, dass das neue Gebäude sich
weiter ausdehnte als das alte, und dass das Abreissen
jener Häuser schon geschehen War. Im Jahre 1256 finden
wir eine Schenkung zum Baufonds (ad opus ecclesiae).
Im Jahre 1257 muss schon Bedeutendes geschehen sein,
denn das Kapitel beurkundet dem Gerardus, der als Stein-
metz und Obermeister des Dombaues bezeichnet wird (la-
picida, Rector fabrice nostre), dass ihm gegen einen ge-
wissen Zins ein Platz überlassen sei, auf welchem er ein
grosses steinernes Haus gebaut habe, und zwar erhält er
diese Begünstigung wegen seiner Leistungen im Dienste
des Kapitels (propter meritorum obsequinm nobis factum).
Da er ohne Zweifel das Haus nicht ohne vorhergegangene
Einwilligung des Kapitels gebaut hatte und da es als schon
errichtet bezeichnet wird, so bezieht sich die Urkunde auf
eine wenigstens zwei Jahre vorhergegangene 'l'hatsache,
welche voraussetzt, dass die Verdienste des Meisters da-
mals schon erkennbar gewesen sein müssen. Offenbar
schritt man indessen langsam vor und liess die Häuser,
Welche dem ausgedehnten Bau weichen mussten, so lange
als möglich stehen: denn erst 1261 verzichtet das Kapitel
der benachbarten Kirche S. Mariae ad gradus (Marien-
graden] zu Ehren des Domes auf seine Rechte an gewis-
sen Häusern auf der Nordseite der Kirche. Diese Häuser
standen also noch und die Verzichtleistuug lässt sich nur
dadurch erklären, dass sie zum Zwecke des nunmehr auf
dieser Seite fortschreitenden Neubaues abgebrochen werden
mussten. Inzwischen sorgten die Erzbischöfe von Zeit zu
i") Lacomblet, Urkundenbuch lI, Nro. 378.