Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Entstehung und Ausbildung des gothischen Styls (Bd. 5 = [2], Bd. 3)

Geschichte 
des 
Kölner 
Domes. 
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opus et edificium ecclesie nostre predicte domuncule per 
nos sint deposite et destructe), aus dem Baufonds (de 
proventibus editicii) zu zahlen i).  Man sieht daraus, dass 
ein besonderer und wie es scheint nicht unzulänglicher 
Baufonds entstanden war, dass das neue Gebäude sich 
weiter ausdehnte als das alte, und dass das Abreissen 
jener Häuser schon geschehen War. Im Jahre 1256 finden 
wir eine Schenkung zum Baufonds (ad opus ecclesiae). 
Im Jahre 1257 muss schon Bedeutendes geschehen sein, 
denn das Kapitel beurkundet dem Gerardus, der als Stein- 
metz und Obermeister des Dombaues bezeichnet wird (la- 
picida, Rector fabrice nostre), dass ihm gegen einen ge- 
wissen Zins ein Platz überlassen sei, auf welchem er ein 
grosses steinernes Haus gebaut habe, und zwar erhält er 
diese Begünstigung wegen seiner Leistungen im Dienste 
des Kapitels (propter meritorum obsequinm nobis factum). 
Da er ohne Zweifel das Haus nicht ohne vorhergegangene 
Einwilligung des Kapitels gebaut hatte und da es als schon 
errichtet bezeichnet wird, so bezieht sich die Urkunde auf 
eine wenigstens zwei Jahre vorhergegangene 'l'hatsache, 
welche voraussetzt, dass die Verdienste des Meisters da- 
mals schon erkennbar gewesen sein müssen. Offenbar 
schritt man indessen langsam vor und liess die Häuser, 
Welche dem ausgedehnten Bau weichen mussten, so lange 
als möglich stehen: denn erst 1261 verzichtet das Kapitel 
der benachbarten Kirche S. Mariae ad gradus (Marien- 
graden] zu Ehren des Domes auf seine Rechte an gewis- 
sen Häusern auf der Nordseite der Kirche. Diese Häuser 
standen also noch und die Verzichtleistuug lässt sich nur 
dadurch erklären, dass sie zum Zwecke des nunmehr auf 
dieser Seite fortschreitenden Neubaues abgebrochen werden 
mussten. Inzwischen sorgten die Erzbischöfe von Zeit zu 
i") Lacomblet, Urkundenbuch lI, Nro. 378.
	        
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