Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Entstehung und Ausbildung des gothischen Styls (Bd. 5 = [2], Bd. 3)

Die 
Rheinlande. 
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Remagen, zufolge erhaltener Inschrift 1') im Jahre 1246 
geweiht, hat zwar spitzbogige Fenster, aber sonst völlig 
romanische Formen. Selbst die Stiftskirche St. Cunibert 
zu Köln M), deren Neubau unter dem Erzbischof Conrad 
von Hochstaden, also nicht früher als 1237, begonnen und 
1248 geweihet wurde, gehört noch ganz dem älteren Style 
an. Mit halbkreisförmigem Chorschluss, starken, zum 
Theil im Inneren durch Nischen belebten Mauern, einfachen 
Pfeilern oder Ringsäulen, in den SeitenschiHen mit Rad- 
fenstern, übrigens mit rundbogigen Fenstern, Scheidbögen 
und Blendarcaden, im Aeusseren mit einfachen Lisenen 
und Bogenfriesen, unterscheidet sie sich nur durch das 
spitzbogige Gewölbe, sowie durch grössere Eleganz lmd 
Regelmässigkeit von den früheren kölnischen Bauten. Ja 
sogar noch bedeutend später kommen in einzelnen Fällen, 
namentlich an Burgen, entschieden romanische Formen vor, 
wie dies die erst im Jahre 1284 gegründete, mit grossem 
Aufwande und in ausgedehnten Verhältnissen gebaute Burg 
Reichenberg bei St. Goarshausen beweist rät). Noch 
S) Abgedruckt in Müllefs Beiträgen Heft I, S. 41. 
 Abbildungen und Nachrichten bei Boisseree, Niederrhein, S. 
39 und Taf. 67  72. 
 Sie wurde durch den Grafen Wilhelm I. von Katzenellen- 
bogen gegründet (Wenk, Hessische Geschichte I, p. 354]; das Grün- 
dungsjahr ist auch auf dem Grabe des Stifters in Erbach angegeben. 
Die monolithen Säulen mit Würfelkapitälen, welche die Gewölbe und 
Decken der grossen in drei Stockwerken übereinander liegenden Säle 
stützen, können aus einem älteren Gebäude genommen sein, aber auch 
die Knospenkapitäle anderer Säulen, die Rundbögen an Portalen, Fen- 
stern und Friesen sind wesentlich romanisch. Der Verfasser der von 
Zeichnungen begleiteten Notiz in der (Berliner) Zeitschrift für Bau- 
wesen 1853, S. 483, Taf. 71 und 73 hält die gedachten drei Säle für 
eine Doppelkapelle nebst Unterkirche; es scheint indessen undenkbar, 
dass man bei einer wesentlich auf Vertheidigung berechneten Burg 
einen so überflüssig grossen Raum für den Gottesdienst bestimmt haben 
sollte, da jedenfalls einer dieser Säle schon für eine sehr grosse Be- 
satzung genügt haben würde.  
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