Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Entstehung und Ausbildung des gothischen Styls (Bd. 5 = [2], Bd. 3)

Gereon 
Zll 
Köln. 
475 
Da eine kirchliche Verbindung beider geistlichen Stifter 
nicht Wohl denkbar ist, da auch die Rheinlande, aus denen 
der Meister von St. Georg zu stammen scheint, kein Ge- 
bäude enthalten, welches eine Vermittelung bilden könnte, 
S0 bleibtnichts übrig, als auch hier bei den oberen Theilen 
der Kirche das Hinzutreten eines Meisters anzunehmen, der 
iIl Frankreich und namentlich an jener Kathedrale Studien 
gemacht hatte. Wahrscheinlich kannte er aber auch an- 
dere französische Kirchen, wie dies die grosse Fensterrose 
an der Fagade, deren die Kathedrale von Noyon entbehrt, 
anzudeuten scheint. 
In den Rheinlanden finden wir die erste Spur der 
Kenntniss des französisch-gothischen Styles an dem zehn- 
eckigen Theile der Stiftskirche St. Gereon zu Köln, der 
auf den Fundamenten eines älteren, Wohl noch aus römi- 
scher Zeit stammenden Baues in den Jahren 1212 bis 
1227 aufgeführt wurde i). Er hat nämlich schon hohe, 
spitzbogige und zweitheilige Fenster mit einer maasswerk- 
artigen Durchbrechung des Bogenfeldes und frei aufstei- 
gende, durch einen Bogen die Kuppel stützende Strebe- 
pfeiler, beides Neuerungen, denen wir hier zum ersten 
Male auf deutschem Boden begegnen, die aber hier noch 
völlig vereinzelt neben den fächerförmigen Fenstern, den 
wiederholten Rundbogenfriesen, der Zwerggallerie mit dem 
Plattenfriese und anderen Details des rheinischen Styles 
erscheinen. Das Gebäude gehört daher auch ungeachtet 
jener gothischen Elemente in seinem Totaleindrucke noch 
ganz diesem Style an. Ohne Zweifel hatte nur die schwie- 
rige Aufgabe, eine so grosse und hohe Kuppelwölbung 
"Ü Vgl. v. Quasi: in den Jahrh. der rhein. Alterthumsfreunde Heft 
XIII, S. 168, und die daselbst S. 184 angeführte alte Nachricht, welche 
das Jahr 1297 als das der Vollendung des Gewölbes ausser Zweifel 
setzt. Sonstige Nachrichten und Abbildungen bei Boisseree, Nieder- 
rhein. s. 34 und Taf. 61 rr.
	        
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