Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das eigentliche Mittelalter (Bd. 4 = [2], Bd. 2, Abth. 2)

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Nordfrankreich. 
Fir die Ausbildung der Mönche in der unentbehrlichen Kunst 
des Bauens sorgte. 
Von den Bauten aus dem ersten Jahrhundert der nor- 
mannischen 
Herrschaft 
möchten 
wir 
schwerlich 
etwas 
sitzen. Sie waren eilfertig errichtet, häufig von Holz, wohl 
auch Fehlerhaft construirt  Wurden bei den fortwährend 
erneuerten Kriegen oft zerstört. Allein bald traten friedli- 
chere Zeiten ein, welche der Baukunst günstiger Waren. 
Die nordischen Einwanderer waren mit den Eingeborenen 
verschmolzen, sie hatten mildere Sitten angenommen, waren 
durch kluge Verwaltung ihrer neuerworbeneil Güter wohl- 
habend geworden. Sie wollten die Vorzüge, welche sie 
wanderlustig und gelehrig im Auslande wahrnehmen, auf 
ihre Heimath übertragen. Praktischer Sinn , Welcher die 
ökonomischen Vortheile einer dauerhaften Construction zu 
schätzen wusste, Ruhmbegierde, die sich in der Stiftung 
bleibender Monumente bethätigen wollte, kamen hinzu, und, 
endlich gelangte gerade in der Zeit, wo der kirchliche Sinn 
im ganzen Abendlande seinen Gipfelpunkt erreicht hatte, 
ein kräftiger und kluger Fürst, Herzog Wilhelm, der nach- 
herige Eroberer Englands, zur Regierung, Welcher dem 
Lande die Segnungen eines friedlichen, geordneten Zu- 
standes verschaffte. 
Da geschah es denn , wie uns die Chronisten erzählen, 
dass die Stiftung von Klöstern und Kirchen nicht mehr 
bloss als vereinzeltes Werk erregter Frömmigkeit betrieben 
wurde, sondern dass die Grossen förmlich Wetteiferteix, auf 
ihren Gütern Kirchen zu errichten und die Klöster zu be- 
a") Der schon erwähnte Däne Herlein verlegte später die von ihm 
zu gründende Abtei nach Bec: Illic ecclesiam exstruxit; hinc adjunctum 
ligneis claustrum suffultum columnis. Non multo post, arte ut cre- 
ditur daemonis subruptum, coneidit dormitorium claustro superpositum: 
qno easu dejectos fratrum animos relevat piissimus pater et claustrum 
ex lapide renovavit. Ann. Bened. ad arm. 1040, Nro. 32.
	        
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