Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das eigentliche Mittelalter (Bd. 4 = [2], Bd. 2, Abth. 2)

Die 
romanische 
Schweiz. 
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zalischen Meissels; die Art, wie die antiken Reminiscenzen 
benutzt sind, erinnert mehr an Italien. 
Mit diesen südfranzösischen Gegenden muss ich auch 
die romanischen Theile der Schweiz verbinden, die zu 
römischer Zeit zur Gallia Lugdunensis gehört hatten und 
noch jetzt, als die Bisthümer Genf, Lausanne und Sion zur 
Kirchenprovinz von Vienne gehören, und; deren sehr in- 
teressante Monumente (erst vor Kurzem durch das Werk 
eines einheimischen Alterthumsfreundes m) in weiteren 
Kreisen bekannt geworden) Züge der provcnzalischen 
Bauschule, wenn auch mit eigenthümlicher Auffassung und 
neben manchen fremdartigen Elementen zeigen. 
Von hohem Alter erscheint zunächst die Kirche Ro- 
mainmortier (Romanum monasterium] eine Basilika mit 
Kreuzschilf, drei östlichen Conchen und einem geräumigen, 
zweistöckigen Narthex. Dicke Rnndpfeiler von kaum drei 
Durchmesser an Höhe, aus kleinen Steinen zusammenge- 
setzt, an welchen ein roher viel-eckiger Steinblock die Stelle 
der Basis, eine rohe Deckplatte die des Kapitals einnimmt, 
trennen das jetzt mit Kreuzgewölben gedeckte Mittelschiff 
von den Seitenschiffen, welche merkwürdiger Weise (wie 
wir dies auch an einigen unten zu erwähnenden französi- 
schen Kirchen finden] mit quergelegten, also dem Kreuz- 
schiffe parallellaufenden Tonnengewölbeil gedeckt sind. Der 
Narthex ist schon ursprünglich mit Kreuzgewölben bedeckt, 
die von Pfeilern mit angelegten Halbsäulen getragen werden. 
Die Gesimse bestehen nur in einer einfachen Schmiege oder 
a) Blavignae, Hist. de Parchitecture sacräe du quatrieme an di- 
xieme siäcle dans les anciens öväches de Geneve, Lausanne et Sion, 
Paris und Leipzig 1853, mit einem Atlas von sehr charakteristischen 
Zeichnungen. Es ist zu bedauern, dass der Verfasser dieses dankens- 
werthen Werkes seine Forschungen durch die Vorliebe für überfrühe 
Datirung und für eine dunkle Symbolik weniger fruchtbar gemacht hat. 
Vgl. die Beurtheilung von Lübke im D. K. B1. 1854, Nro. 24, 25.
	        
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