Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das eigentliche Mittelalter (Bd. 4 = [2], Bd. 2, Abth. 2)

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Romanischer 
Styl 
in 
Italien. 
eine Concha geschlossenen Chore von der Breite des Mit- 
telschiffes, und einer auf der Vierung des Kreuzes auf- 
steigenden Kuppel. Auch die Facade gleicht jenen vorher 
beschriebenen, indem sie, wieder über die SeitenschiHe hin- 
aussteigend, einen einzigen Giebel bildet, der auch wieder 
mit einer, seiner Schräge entsprechenden Arcadenreihe ver- 
sehen ist. Im Inneren hat sie übermächtige, mit schweren 
Halbsäulen besetzte Pfeiler, breite und flache, mit histori- 
schen oder phantastischen Darstellungen bedeckte Kapitale, 
eine Empore mit ungetheilten Oeffnungen von der Breite 
der Scheidbögen und mit schweren niedrigen Halbsäulen, 
unter derselben ein Gesims, das zwar nicht mit dem Rund- 
bogenfriese, Wohl aber in ebenfalls ungewöhnlicher, mehr 
dem Aeusseren als dem Inneren zusagender Weise mit 
Kragsteinen versehen ist. Das Langhaus besteht aus nur 
vier Abtheilungen, welche jetzt mit einer gleichen Zahl von 
Gewölben bedeckt sind. Indessen lassen die starken, spitz- 
bogigen Rippen dieser Gewölbe nicht bezweifehi, dass sie 
aus einer späteren Reparatur herstammen, während die 
übermässige Stärke des mittleren Pfeilers jeder Reihe, die 
davon verschiedene Gliederung der daneben gelegenen Pfei- 
ler, der Umstand, dass über diesen das Emporengesims 
fortläuft, an jenen die Vorlage lniunterbrochen bis zur Ge- 
wölbhöhe aufsteigt, nicht daran zweifeln, dass auch hier 
ursprünglich quadrate Gewölbe waren. Auch hatte die jetzt 
abgebrochene, aber in einer Zeichnung erhaltene Kirche 
S. Giovanni in Borgo 3') zu Pavia, bei übrigens gleicher 
Anordnung der Pfeiler, wirklich quadrate Gewölbe. Im 
Aeusseren gleicht diese Kirche noch mehr, wie die bisher 
genannten, den Bauten des Nordens; denn sie hat breite, 
einfache Strebepfeiler mit schmucklosen, sich an das Ober- 
Schiff anlegenden Strebebögen, entbehrt dagegen die um- 
m) Aginc. Taf. 73, Nro. Q7, Taf. 45, Nro. 9, Taf. 64, Nro. G.
	        
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