Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das eigentliche Mittelalter (Bd. 4 = [2], Bd. 2, Abth. 2)

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Romanischer 
Styl 
der 
Rheinlande. 
die spätere glänzende Ausstattung der Chorhaube bedeutend 
erhöht, wenn aber auch die Chornisehe ursprünglich nur 
die einfacheren, in ihren Details mitunter ziemlich unbeholfe- 
nen Formen der Kreuzconchen hatte, War die Anlage doch 
immer eine höchst grossartige und imponirende, welche 
unsere Vorstellung von den architektonischen Fähigkeiten 
des elften Jahrhunderts bedeutend steigern muss. Sie zeigt 
namentlich, dass die Kunst des Wölbens noch keinesweges 
vergessen War und dient mit dazu, die Annahme, dass bald 
darauf auch der Gedanke vollständiger Uebertvölbimg bei 
den Baumeistern jener oberrheinischen Dome aufgekommen 
sei, zu rechtfertigen. Eine ähnliche Anlage dreier Conehen 
hatte schon die von Constantin erbaute Basilika zu Beth- 
lehem, indessen ist nicht anzunehmen, dass dies entfernte 
Gebäude auf die Kapitolskirche Einfluss gehabt hat, da die 
Technik des Mauerwerks und alle Details, die Pilaster und 
Consolen des Aeusseren, die Säulen des Inneren, die VVür- 
felkapitäle, die Form der Basis dem rheinischen Style des 
elften Jahrhunderts entsprechen. Viel Wahrscheinlicher ist, 
dass entweder das ältere Gebäude selbst oder andere römi- 
sche oder karolingisehe-Bauten als Vorbild dienten i?) Das 
Münster zu Aachen, dessen Einfluss in der westlichen Vor- 
halle unverkennbar ist, gab ja selbst Anleitung zur Stützung 
der Kuppel durch anstossende niedrigere Wölbungen. 
Wir werden in der folgenden Epoche sehen, wie diese 
Choranlage auch Weiterhin in Köln und seiner Umgegend 
Nachahmungen fand, unter denen die bekannten Kirchen 
Gross St. Martin und zu St. Aposteln die bedeutendsten 
sind. Dies wurde vielleicht durch ein kleines, aber in mehr- 
1'] Boissereds Vermuthung, dass der alte von 814 bis S61 gebaute 
Dom von Köln diese Anlage gehabt habe, findet in der alten Beschrei- 
bung dieses Gebäudes bei Gelenius de admiranda magn. Col. p. 231, 
unserer einzigen Quelle, keine hinreichende Begründung. 
	        
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