Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das eigentliche Mittelalter (Bd. 4 = [2], Bd. 2, Abth. 1)

Das 
lgiittertlnum. 
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Leistungen herausgehoben Ü. Im Ganzen sind es allge- 
meine Pflichten, die einem christlichen Manne ohnehin 
schon heilig sein sollten, und nur in dieser verwilderten 
Zeit einer Eiuschärfung bedurften. Das Gelübde aber 
erhob sie zu dem Bange besonderer, strenger zu erfül- 
lenden Obliegenheiten, und brachte eine innere Verbindung 
zwischen allen, die sie übernahmen, hervor. Sie gehörten" 
auch sonst schon demselben Stande an. Schon längst 
waren die vermögenden Lehnsleute vom Volke geschie- 
den; der Dienst zu Bosse, zu dem sie verpflichtet waren, 
gab ihnen besondere Lasten und Rechte. Es war 
natürlich, dass bei ihnen als bei den Gesitteteren jener 
Zweifel über die Rechtmässigkeit ihres Treibens zuerst 
sich entwickelte und genährt wurde; nur sie waren 
überdies frei und selbstständig genug um jenes Gelübde 
ablegen zu können. Man sah es daher bald als ein Recht, 
aber auch als eine wenigstens moralische Pllicht dieser 
Klasse an, die Ritterwürde nachzusuchen; die Begriffe 
verschmolzen, und die Ritterschaft wurde allmälig ein 
abgeschlossener Stand, eine Aristokratie, welche sich 
über die ganze Christenheit ausbreitete. 
Es war eine sehr eigenthümliche Genossenschaft. 
Nicht so lose wie die, welche blos auf Gleichheit des 
Ranges und der Interessen beruht, nicht so fest wie jene, 
Welche durch_die freie und unbedingte Hingebung des 
geistlichen Gelübdes entsteht; nicht eine Aristokratie 
des Rechts, wie sie aus gemeinsamen, urkundlichen 
Prärogativeil hervorgeht, nicht eine Aristokratie der 
Gesinnung, Welche die Aeusserlichkeiten der Glüeksgüter 
ü) Guizot, histoire de la Civilisation (an Fräfllsfv fnf- 175i): 
Brüss. _Ausg.), stellt aus verschiedenen Urkunden mc u emger a s 
26 Artikel zusammen.
	        
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