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Grundzahlen.
diese Vorschrift ist nichts als eine nothwendige Conse-
quenz der Beschränkung der Lehrlingszahl, die sich hier
wie in den anderen Gewerksordnungen findet, und be-
zweckt nichts weiter als den grossen Andrang zum Ge-
Werbe zu verhüten.
Wozu hätte auch die Geheimhaltung rein künstlerischer
Lehren dienen sollen? Es giebt wohl in künstlerischen
Dingen ein Geheimniss, das aber keines Verbotes bedarf,
weil es sich von selbst der Verbreitung entzieht: das
Geheimniss des Talents und selbst der Einsicht. Denn
immer sind nur Wenige im Besitze der Theorie und der
tieferen Principien, während die Uebrigen dem Herkommen
und den praktischen Regeln folgen, ohne Grund und Be-
deutung derselben zu kennen. Eine Ausnahme von die-
sem natürlichenVerhältnisse würde nur dann anzunehmen
sein, wenn diese Theorie nicht einfach aus der Natur der
Sache geschöpft, sondern mit fremdartigen, symbolischen
Beziehungen versetzt gewesen, und wenn sie der Menge
nicht etwa bloss durch eigenen Mangel der Begabung
oder des Eifers, sondern durch eine absichtliche Geheim-
haltung verborgen gewesen wäre. Ob etwas dergleichen
vorhanden war, lässt sich nun beim Mangel an bestimm-
ten Nachrichten nur aus den Monumenten erforschen und
diese Aufgabe hat Viele beschäftigt, und manche schätzens-
werthe Untersuchung veranlasst. Mehrere, namentlich
Deutsche, haben geglaubt, den Schlüssel des Geheim-
hervor, dass hier die Lehrlinge auch nach ihrer Lossprechung den
Namen Apprentis beibehielten. Das Verbot, jene zu unterrichten,
hatte denn auch nicht sowohl die Bedeutung einer Geheimhaltung,
als die Folge, dass ein solcher Gehülfe, wenn er auch noch soviel
absah, nicht losgesproehen und zur Meisterwürde gelangen konnte,
wenn er nicht als Lehrling aufgenommen wurde und die Lehrjahre
aushielt.