Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das eigentliche Mittelalter (Bd. 4 = [2], Bd. 2, Abth. 1)

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Grundzahlen. 
diese Vorschrift ist nichts als eine nothwendige Conse- 
quenz der Beschränkung der Lehrlingszahl, die sich hier 
wie in den anderen Gewerksordnungen findet, und be- 
zweckt nichts weiter als den grossen Andrang zum Ge- 
Werbe zu verhüten. 
Wozu hätte auch die Geheimhaltung rein künstlerischer 
Lehren dienen sollen? Es giebt wohl in künstlerischen 
Dingen ein Geheimniss, das aber keines Verbotes bedarf, 
weil es sich von selbst der Verbreitung entzieht: das 
Geheimniss des Talents und selbst der Einsicht. Denn 
immer sind nur Wenige im Besitze der Theorie und der 
tieferen Principien, während die Uebrigen dem Herkommen 
und den praktischen Regeln folgen, ohne Grund und Be- 
deutung derselben zu kennen. Eine Ausnahme von die- 
sem natürlichenVerhältnisse würde nur dann anzunehmen 
sein, wenn diese Theorie nicht einfach aus der Natur der 
Sache geschöpft, sondern mit fremdartigen, symbolischen 
Beziehungen versetzt gewesen, und wenn sie der Menge 
nicht etwa bloss durch eigenen Mangel der Begabung 
oder des Eifers, sondern durch eine absichtliche Geheim- 
haltung verborgen gewesen wäre. Ob etwas dergleichen 
vorhanden war, lässt sich nun beim Mangel an bestimm- 
ten Nachrichten nur aus den Monumenten erforschen und 
diese Aufgabe hat Viele beschäftigt, und manche schätzens- 
werthe Untersuchung veranlasst. Mehrere, namentlich 
Deutsche, haben geglaubt, den Schlüssel des Geheim- 
hervor, dass hier die Lehrlinge auch nach ihrer Lossprechung den 
Namen Apprentis beibehielten. Das Verbot, jene zu unterrichten, 
hatte denn auch nicht sowohl die Bedeutung einer Geheimhaltung, 
als die Folge, dass ein solcher Gehülfe, wenn er auch noch soviel 
absah, nicht losgesproehen und zur Meisterwürde gelangen konnte, 
wenn er nicht als Lehrling aufgenommen wurde und die Lehrjahre 
aushielt.
	        
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