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Die
Bauhütte.
Dreiecken zusammengestellt sind, und man muss sich
hüten, diesem unschuldigen Handwerksgebrauche irgend
eine mystische Bedeutung unterzulegeng).
In dieser Form bestanden die Bauhütten in Deutsch-
land noch lange, und weit über die Gränzen des Mittel-
alters hinaus. Im Jahre 1563 fanden Versammlungen zu
Basel und Strasburg statt, deren Resultat eine neue
Redaction der Ordnung war, welche als Steinmetz-
recht oder Bruderbuch gedruckt und an die verschie-
denen Hütten vertheilt wurde H). Im Anfange des
vorigen Jahrhunderts erschienen diese Verbindungen noch
so bedeutend, dass ein Reichstagsbeschluss vom Jahre
1707 mit Beziehung darauf, dass Strasburg vom deutschen
Reiche losgerissen war, die Verbindung der deutschen
Bauleute mit dieser Haupthütte aufhob. Noch später, im
Jahre 1731, beschäftigte sich der Reichstag wiederum
mit den Hütten, indem er ihnen untersagte, ihre neuauf-
zunehmenden Mitglieder zur Verschwiegenheit zu ver-
eiden; eine polizeiliche Maassregel, zu welcher vielleicht
die damals schon verbreitete Freimaurerei Veranlassung
gab. Inzwischen bestanden doch noch bis an unsere
Tage an mehreren Orten, in Köln, Basel, Zürich, Ham-
burg und Danzig, Steinmetzbriiderschaften, welche die
Ordnung vom Jahre 1563 beobachteten. Die Zeit ihrer
Entstehung und ihres Aufhörens fällt daher mit der der
übrigen Zünfte zusammen, und wir finden auch in dem
Wie dies bekanntlich v. Hämmer in seinem: Mysterium Ba-
phomelis revelatum (Filndgruben des Orients Bd. Vl. Heft l) gethan,
der überall Zeichen eines von dem Templerorden ausgehenden ruch-
losen, gnostischen Götzendienstes wittert, doch von Raynouard im
Journal des Savans (vgl. Hermes 1819, 4. Stück), Münter u. A.
vollständig widerlegt isl.
H) Heldmann a. a. O. S. 254 1T.