Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das eigentliche Mittelalter (Bd. 4 = [2], Bd. 2, Abth. 1)

Zunft 
der 
Maurer 
und 
Steinmetzen. 
303 
Jahre 1459 gehaltenen Versammlung eine solche Brüder- 
schaft geschlossen und das Wesentliche ihrer Ordnung 
festgesetzte). Wie es scheint erstreckte sieh diese 
Brüderschaft über das ganze südliche und westliche 
Deutschland. Strassburg, Wien , Köln und später Bern 
waren die Hauptorte; die Obermeister an den grossen 
Bauten dieser Städte Wurden als oberste Richter für 
weite Gebiete anerkannt, welche ausser Deutschland die 
ganze Eidgenossenschaft und Ungarn umschlossen. Am 
Weitesten erstreckte sich das Gebiet der Strassburger 
Hütte, welche selbst über Thüringen und Sachsen die 
Jurisdiction in Anspruch nahm. Nach mehreren folgenden, 
meist zu Speyer gehaltenen Versammlungen erhielten die 
Statuten im Jahre 1498 die Bestätigung Kaiser Maxi- 
milian's. Indessen stellte man in entfernten Gegenden 
besondere Ordnungen auf, wie sich denn namentlich eine 
solche, von den Werkmeistern und Gesellen von Magde- 
burg, Halberstadt, Meissen, 'l'hüringenx und Harzland im 
Jahre 1462 zu Torgau geschlossen, in der Steinmetzen- 
lade zu Rochlitz vorgefunden half"), die jedoch im 
Wesentlichen mit jener anderen übereinstimmt. 
Diese Urkunden beschäftigen sich zunächst mit der 
Ordnung der Hütte, denn so nannte man das Bretter- 
haus bei jedem Bau, in welchem die Zusammenkünfte 
und die Vertheilung der Arbeiten statt fanden. Vorsteher 
der Hütte War der Meister, unter ihm zunächst der 
Parlireräiitii] , Welcher jenen in Verhinderungsfallen 
ü) Heldmann, die drei ältesten geschichtlichen 
deutschen Freinlaurerbrüderschaft S. 203 11'. 
Denkm ale 
der 
ü") Stieglitz, Beiträge zur Geschichte der Baukunst S. 114- (f. 
"MÜ So heisst das Wort in den alfen Urkunden, und nicht etwa. 
wie man es später entstellt hat, Pßlirer- ES Stammt Offenbar aus
	        
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