Zunft
der
Maurer
und
Steinmetzen.
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Jahre 1459 gehaltenen Versammlung eine solche Brüder-
schaft geschlossen und das Wesentliche ihrer Ordnung
festgesetzte). Wie es scheint erstreckte sieh diese
Brüderschaft über das ganze südliche und westliche
Deutschland. Strassburg, Wien , Köln und später Bern
waren die Hauptorte; die Obermeister an den grossen
Bauten dieser Städte Wurden als oberste Richter für
weite Gebiete anerkannt, welche ausser Deutschland die
ganze Eidgenossenschaft und Ungarn umschlossen. Am
Weitesten erstreckte sich das Gebiet der Strassburger
Hütte, welche selbst über Thüringen und Sachsen die
Jurisdiction in Anspruch nahm. Nach mehreren folgenden,
meist zu Speyer gehaltenen Versammlungen erhielten die
Statuten im Jahre 1498 die Bestätigung Kaiser Maxi-
milian's. Indessen stellte man in entfernten Gegenden
besondere Ordnungen auf, wie sich denn namentlich eine
solche, von den Werkmeistern und Gesellen von Magde-
burg, Halberstadt, Meissen, 'l'hüringenx und Harzland im
Jahre 1462 zu Torgau geschlossen, in der Steinmetzen-
lade zu Rochlitz vorgefunden half"), die jedoch im
Wesentlichen mit jener anderen übereinstimmt.
Diese Urkunden beschäftigen sich zunächst mit der
Ordnung der Hütte, denn so nannte man das Bretter-
haus bei jedem Bau, in welchem die Zusammenkünfte
und die Vertheilung der Arbeiten statt fanden. Vorsteher
der Hütte War der Meister, unter ihm zunächst der
Parlireräiitii] , Welcher jenen in Verhinderungsfallen
ü) Heldmann, die drei ältesten geschichtlichen
deutschen Freinlaurerbrüderschaft S. 203 11'.
Denkm ale
der
ü") Stieglitz, Beiträge zur Geschichte der Baukunst S. 114- (f.
"MÜ So heisst das Wort in den alfen Urkunden, und nicht etwa.
wie man es später entstellt hat, Pßlirer- ES Stammt Offenbar aus