Zunft
der
Maurer
und
Steinmetzen.
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eines und zwar vom Könige ernannten Meisters. Ihre
Satzungen sind zwar, wie die der anderen Gewerke, be-
sonders redigirt, enthalten aber überall nichts Ungewöhn-
liches; jede einzelne findet sich bald bei einem bald
bei einem anderen Gewerbe wieder. Jeder Meister und
selbst jeder Lehrling bei seiner Lossprechung musste,
(wie dies aber auch bei anderen Gewerken z. B. bei
allen Arten der Schmiede vorkommt), bei den Heiligen
schwören, das Geschäft ehrlich zu betreiben und die Ge-
bräuche zu halten, die aber ausdrücklich auf die aufge-
zählten beschränkt sind und nur Festsetzungen über die
Zahl der Lehrlinge, welche jeder Meister annehmen
durfte, die Dauer der Lehrjahre, die Stunden und Tage,
an welchen es verboten war zu arbeiten, die Beschaffen-
heit des Mörtels und Aehnliches enthalten. Auch in Mont-
pellier hat man neuerlich die alten Statuten der Maurer-
innung aufgefunden und auch sie ergeben, dass sie nur
eine gewöhnliche Zunft war i). Wie lange diese Zünfte
damals schon bestanden lässt sich nicht angeben, indessen
rühmten sich wenigstens die Pariser Steinmetzen eines
hohen Alters, indem sie nach der Versicherung ihrer Ge-
schworenen seit den Zeiten Karl Martells von der Bürger-
pflicht zur Leistung der Scharwache entbunden zu sein
behaupteten.
Auch in Deutschländ mochten sich einzelne Innungen
der Bauhandwerker schon länger gebildet haben, welche
einander ist nicht ganz klar. Die Maurer scheinen einen gewissen
Vorrang zu haben, allein dennoch finden sich in der Sleuerrolle
(Taille) von 1292, die ebenfalls unter den Documents inedits sur
l'histoire de France abgedruckt ist, 104 Manrermeister und nur 12
Tailleurs de pierre, S Morlelliers und 36 Plastriers.
Ü Publications de 1a societe archeologique de Montpellier Nm,
14. pag. 151.