Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das eigentliche Mittelalter (Bd. 4 = [2], Bd. 2, Abth. 1)

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Zwei 
Schwerter. 
in eine Scheide zu bringen, erschien daher als eine Ver- 
letzung der göttlichen Ordnung. Vielmehr sollten sie in 
getrennten Bahnen sich bewegend, gemeinsam ein christ- 
liches Regiment führen, sich gegenseitig ehrend, unter- 
stützend  
Man nahm also bei äusserer Spaltung eine innere 
Einheit an. Wohl Wusste man aus Erfahrung, dass es 
schwer sei, die Gränzen inne zu halten, dass Ueberschrei- 
tungen und Streitigkeiten nur allzuleicht eintreten; allein 
man schrieb dies menschlicher Sündhaftigkeit zu und ver- 
traute der göttlichen Leitung, dass sie diese Wirren zur 
{J Gregor VII. (Ep. VII. 25. bei Gieseler K. G. II. S. 47. c.) 
bringt das Gleichniss mit Sonne und Mond auf, das später Inno- 
cenz lll. (Ep. I. 401 bei Hurter III. 73) noch weiter dahin aus- 
analte, dass der Mond desto glänzender sei, je näher er der Sonne. 
Die überaus gekiinstelte Anwendung der Stelle des Evangeliums, 
Luc. 22. 36, 38 (wo die Jünger zwei Schwerter bringen, und Christus 
sagt, es sei genug) auf diesen Streit. ist wohl "nur als eine geist- 
liche Replik auf das von dem Schwerte entlehnte natürliche Gleich- 
niss zu erklären. Sie findet sich zuerst bei dem h. Bernhard (de cou- 
siderat. IV. c. 3. und epist. 256). Die beiden Schwerter sind: verbum 
et ferrumm Uterque ecclesiae, sed is pro ecclesia, ille vero et. ab 
ecclesia exserendus; ille sacerdotis, is militis manu sed sane ad 
nutum sacerdotis et jussum imperatoris." Kaiser Friedrich I. be- 
zieht sich nun auf dieselbe Stelle, knüpft aber daran ein selbststän- 
diges Becht des kaiserlichen Schwertes: jene Erwähnung der zwei 
Schwerter deute mit wunderbarer Voraussicht die beiden Häupter der 
Dinge an (Badevic. bei Urstisius II. 483 und 541). Man bemerkte, 
dass auch im Evangelium Christus nicht beide Schwerter dem Petrus 
gegeben habe. Von nun an wird von den beiden Schwertem als von 
einem anerkannten Symbol gesprochen; sie sind sogar in unsern 
beiden Rechtsbüchern, dem Sachsenspiegel und Scliwabenspiegel, er- 
wähnt. Von geistlicher Seite führte man in Gestalt einer Vision 
aus, dass das weltliche Schwert keinen Grilf habe, weil die Kreuzes- 
gestalt desselben dem Geistlichen allein zukomme, von weltlicher 
Seite dagegen, dass es nicht tauge, zwei Schwerter in eine Scheide 
zu stecken. So Vridank's Bescheidenheit. Vergl. auch die nähern 
Bemerkungen Grimm's in der Vorrede zu Vridank. S. LVII.
	        
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