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Kaiserthum.
Ordnung gepriesen, und die Erinnerung der Völker knüpfte
noch immer an den Namen Roms den Begriff der Herr-
schaft. Menschlicher Ehrgeiz und politische Rücksichten
mochten mitwirken, als die Päpste wieder, wie in KarPs
des Grossen Zeiten, das Kaiserthum erneuerten; aber
das Gefühl der Völker kam ihm entgegen und fand es
natürlich, dass der in Rom, vom Papste gekrönte Kaiser
als das Oberhaupt der Christenheit angesehen werde.
Freilich lag nun diese Würde ausserhaib des Lehnsver-
bandes und es fehlte an jedem festen Gesetze über das
Verhältniss selbstständiger, ihm nicht lehnspflichtiger
Fürsten gegen den Kaiser. Aber wenigstens in der Mei-
nung hielt man dessen Oberherrlichkeit fest m).
Es kam jetzt darauf an , die Rechte der weltlichen
Gewalt festzustellen und man ging beim Mangel anderer
Gesetze auf heilige und profane Ueberlieferungen zurück.
Hier gaben die Satzungen des römischen Rechts, das
jüdische Königthum und endlich die Befugnisse des Lehns-
herrn mannigfache Ansprüche und eine ausgedehnte mo-
narchische Theorie machte sich geltend. Allein sie ver-
letzte das germanische Freiheitsgefühl, das nur bedingte
Unterwerfung und gegenseitige Treue zugestand, und
noch schwerer den christlichen Sinn. Nach der Strenge
des Lehnsrechts waren auch die Kirchenämter wegen
ihres äusseren Besitzes dem Lehnsherrn verpflichtet, und
der Laie hatte die Macht, sie mit willfahrigen Dienern
seiner Lüste zu besetzen. Die Christenheit, im Besitze
Es ist bemerkenswerth, dass selbst Vincentius von Bennvais,
der Erzieher der Söhne Ludwigs des Heiligen, eines Königs, dessen
Macht der der römisch deutschen Kaiser wenigstens gleich stand,
die Geschichte der nächst vorhergegangenen Zeiten nach den Re-
gierungen dieser Kaiser abtheilt.