Der
Lehnsstaat.
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verbreiteten Systeme an, verbindet ganze Territorien und
macht den Lehnsherrn zugleich zum Landesherrn. S0 ist
also Antikes und Germanisches, das Räumliche, das
staatenbilrlende Prineip der ganzen alten Welt, und
das Monarchische, das Resultat der römischen
Geschichte, mit dem deutschen Freiheitsbegriffe ver-
schmolzen. Dabei ist das Persönliche zwar vorherrschend,
dem Räumliehen ist die untergeordnete Stellung gegeben,
die ihm gebührt; aber es dient doch dazu, jenes zurückzu-
halten, dass es nicht in WVillküi' ausarte. Beide Prineipien
sind daher so gemischt, dass sie dem christlichen Geiste
nicht mehr widerstreben. Moralische Verpflichtung und
eidliehes Gelöbniss sind jetzt die Grundlagen des äussern
Staates und ein Hauch der Empfindung durchdringt die
starre Gesetzlichkeit.
Der Lehnsverband war ohne Zuthun der Kirche aus
dem, vom christlichen Gefühle geleiteten Bedürfnisse ent-
standen. Alleiu eines fehlte ihm noch, um eine wahre
christliche Ordnung zu begründen. Das monarchisehe
Princip liegt zwar im Wesen des Lehnsstaates; besteht
das Ganze aus der Verkettung persönlicher Verpflich-
tungen, so muss auch eine Persönlichkeit als die Spitze
erscheinen. Allein es war nicht notlnventlig, dass diese
Einheit a l l e christlichenNationen umfasse, und die Zwecke
des Rechtsschutzes sowie die Verschiedenheit der Länder
führten vielmehr auf eine Mehrheit der Lehnsstaaten-
Dies aber widersprach dem religiösen Gefühle. Sollte
das Christenthum Wirklich zur Wahrheit werden, so durfte
die Christenheit nur ein einiges Ganze, wie e i n e Kirche auch
nur eine weltliche Einheit bilden. Schon die Kirchen-
väter hatten die Weltmonarchie der IÖIHiSChGII Im-
peratoren als eine für das Christenthum vorbestimmte