Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das eigentliche Mittelalter (Bd. 4 = [2], Bd. 2, Abth. 1)

Der 
Lehnsstaat. 
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verbreiteten Systeme an, verbindet ganze Territorien und 
macht den Lehnsherrn zugleich zum Landesherrn. S0 ist 
also Antikes und Germanisches, das Räumliche, das 
staatenbilrlende Prineip der ganzen alten Welt, und 
das Monarchische, das Resultat der römischen 
Geschichte, mit dem deutschen Freiheitsbegriffe ver- 
schmolzen. Dabei ist das Persönliche zwar vorherrschend, 
dem Räumliehen ist die untergeordnete Stellung gegeben, 
die ihm gebührt; aber es dient doch dazu, jenes zurückzu- 
halten, dass es nicht in WVillküi' ausarte. Beide Prineipien 
sind daher so gemischt, dass sie dem christlichen Geiste 
nicht mehr widerstreben. Moralische Verpflichtung und 
eidliehes Gelöbniss sind jetzt die Grundlagen des äussern 
Staates und ein Hauch der Empfindung durchdringt die 
starre Gesetzlichkeit. 
Der Lehnsverband war ohne Zuthun der Kirche aus 
dem, vom christlichen Gefühle geleiteten Bedürfnisse ent- 
standen. Alleiu eines fehlte ihm noch, um eine wahre 
christliche Ordnung zu begründen. Das monarchisehe 
Princip liegt zwar im Wesen des Lehnsstaates; besteht 
das Ganze aus der Verkettung persönlicher Verpflich- 
tungen, so muss auch eine Persönlichkeit als die Spitze 
erscheinen. Allein es war nicht notlnventlig, dass diese 
Einheit a l l e christlichenNationen umfasse, und die Zwecke 
des Rechtsschutzes sowie die Verschiedenheit der Länder 
führten vielmehr auf eine Mehrheit der Lehnsstaaten- 
Dies aber widersprach dem religiösen Gefühle. Sollte 
das Christenthum Wirklich zur Wahrheit werden, so durfte 
die Christenheit nur ein einiges Ganze, wie e i n e Kirche auch 
nur eine weltliche Einheit bilden. Schon die Kirchen- 
väter hatten die Weltmonarchie der IÖIHiSChGII Im- 
peratoren als eine für das Christenthum vorbestimmte
	        
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