Auflösung.
Völlige
die innere
beider.
N othwendigkeit
und
gleiche
Berechtigung
Schon der Beginn dieses Umgestaltungsprozesses
ging nicht von der Kirche, sondern von der weltlichen
Seite aus. Nichts stand der vollen Durchführung des
Christenthums mehr entgegen als die Eigengerechtigkeit
und Gesetzlichkeit der römischen Staatsordnung, und
dennoch war sie durch dieJahrhunderte zu sehr erstarkt,
um schnell zu schwinden. Sie überlebte den gewaltigen
Einsturz des weströmischen Reiches und erhielt sich auf
byzantinischem Boden neben der eifrigsten christlichen
Rechtgläubigkeit. Auch Karl der Grosse hatte kein
anderes staatliches Ideal; auch sein Reich zielte auf jene
gewaltige Centralisation, welche mit ihrer Machtfülle die
Freiheit der Einzelnen wie die der Kirche unterdrückt
haben würde. Aber die Kirche hatte weder Beruf noch
Neigung dagegen anzugehen; ihre Aufgabe war es, der
Obrigkeit gehorsam zu sein, und die äussere Ordnung
schien ihre Zwecke zu befördern. Da musste die Hülfe
von ganz anderer Seite kommen. Die ger m anrisch e Frei-
heitsliebe brach das karolingische Reich, lockerte die
Bande und zerriss sie endlich. Aufruhr und Anmaassung,
Brüclerkriege und I-Iabsucht wurden zu Mitteln für die
Zwecke der Weltregierung. Zwar war auch hier ein
christliches Element mitwirkend; der Begriff geistiger
Freiheit, der im Evangelium lebt, kam dem altgermani-
schen Mannessinne zu Statten. Auch nahm die Geist-
lichkeit allmälig an den Kämpfen Theil und verstand es,
ihren Vortheil zu wahren. Allein im Wesentlichen War
die Bewegung eine germanische, und die römisch gebil-
deten Schriftsteller der Zeit, obgleich Geistliche, beklagen,