Abneigung
gegen
die
Plastik.
nikg). Das Concil vom Jahre 754 während der Bilder-
streitigkeiten verdammt auch beide, Malerei und Bildhaue-
rei, als heidnische Künste; allein zur Ausführung dieses
Verbots befiehlt der Kaiser die Kirchen zu überkalken,
und es scheinen daher nur Malereien im Gebrauch ge-
wesen zu sein. Das Concil vom Jahre 787 endlich, wel-
ches der Bilderverehrung günstig ist, gestattet ausdrück-
lich nur Gemälde und erhabene Arbeit, und der gleich-
zeitige Patriarch Germanus verwahrt sich bei der Ver-
theidigung der Bilder ausdrücklich dagegen, dass er keine
Statuen meine, weil diese nur bei den Heiden im Gebrauche
seien im). Seitdem hat die griechische Kirche es als einen
festen Gebrauch angesehen, dass Statuen nicht zuzulas-
sen; es war gewissermassen ein Vergleich der Parteien
des Bilderstreites, dass die eine Kunst anerkannt, die
andere aufgegeben wurde. Auf weltliche Darstellungen
fand dies Verbot zwar keine Anwendung, allein es ist
begreiflich, dass die Plastik durch diese Ausschliessung
von den höchsten Aufgaben entmuthigt wurde, immermehr
verfiel und allmälig ausser Uebung kam wir). Dies musste
i) Vielleicht liegt dies nur in, der Bedaction, während man
hauptsächlich an Bilder dachte. Conc. quinisextum can. 82: ut ergo
quod perfectum est vel colorum expressionibus omnium oculis sub-
jiciatur," Christi Dei nostri humana forma characterem etiam imagi-
nibus deinceps pro veteri agno erigi ac depingi jubeamus. Basnage
hist. de Pegl. tom. II. p. 1178. ff. Die Kaiser lllichael und Theophilus
in ihren Sendschreiben an Ludwig den Blinfältigen sprechen zwar
davon, dass es bei den Griechen Leute gäbe, welche die Eucharistie
in die Hände der Bilder legten und sie von da. nähmen. Indessen
darf man dies wohl nicht nothwendig (mit Basuage) auf Statuen
beziehen, da dem Aberglauben auch ein blosses Berühren des Ge-
mäldes genügte.
w) Basnage a. a. O. p. 1364,
H4) Wenigstens linde ich keine Statuen mehr erwähnt.
n Pnrphyrogennetos schmückte den Palast Bukoleon mit
l4"'
Constaxl-
Statuen ,