Folgen
des
Bilderstreites.
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Wohl aber hatten diese Streitigkeiten einen mittel-
telbaren und allmäligen Einfluss auf die Kunst; die Un-
befangenheit, mit welcher sie aus dem Leben schöpfen,
sich begeistert zum Ideellen aufschwingeil muss, war
dadurch noch mehr wie bisher verkümmert. Die Besorg-
niss, Anstoss zu erregen, stellte den Künstler unter die
Leitung und Aufsicht des Geistlichen, der die Weihe des
Bildes übernahm Die Worte der Bilderfeinde waren
ausgesprochen, sie mussten von Zeit zu Zeit einen Nach-
hall finden. Ganz unbedingte Freiheit war ohnehin nicht
gewährt. Das Concil zu Nicaea vom J. 787, welches
bei der spätem endlichen Beilegung des Zwistes als
Norm für die griechische Kirche anerkannt wurde, ge-
stattete zwar die Darstellung von Christus menschlicher
Gestalt und also auch die andrer Heiligen, erklärte aber
dass Bilder der Gottheit nicht gemacht würden, weil sie
unbegreiflich sei. Diese Unterscheidung musste dann
aber immer wieder Zsveifel erwecken, ob nicht auch in
Christus die Gottheit dargestellt werde. Noch ein Jahr-
hundert nach der völligen Beendigung des Bilderstreites
lesen wir bei einem mönchischen Chronisten, welcher der
eifrigste und selbst Wüthendste Vertheidiger der Bilder
ist, wie er aufs Neue ihre Rechtfertigung führen zu müs-
sen glaubt, wie er unterscheidet, dass Christus Gottheit
nicht durch sein Bildniss beschränkt werden solle, dass
man die Gottheit nicht, sondern nur die menschliche Ge-
stalt darstelle Man kam also auf bedenkliche Unter-
"Ü Auf dem zweiten Concil zu Nicaea (Act. Concil. ed. 1'714,
auch bei Emeric David a. a. O. p. 73) wird es zum Schutze der Bilder
angerührt; dass sie eigentlich nicht Erfindung des Malers seien, er
fiihre sie nur aus, die Erfindung und Anordnung rühre von den Vä-
tern der Kirche her.
Leone Annenio
Georg. Monachuus, de
Bonn.
011g. 780.