Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Altchristliche und muhamedanische Kunst (Bd. 3 = [2], Bd. 1)

Folgen 
des 
Bilderstreites. 
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Wohl aber hatten diese Streitigkeiten einen mittel- 
telbaren und allmäligen Einfluss auf die Kunst; die Un- 
befangenheit, mit welcher sie aus dem Leben schöpfen, 
sich begeistert zum Ideellen aufschwingeil muss, war 
dadurch noch mehr wie bisher verkümmert. Die Besorg- 
niss, Anstoss zu erregen, stellte den Künstler unter die 
Leitung und Aufsicht des Geistlichen, der die Weihe des 
Bildes übernahm  Die Worte der Bilderfeinde waren 
ausgesprochen, sie mussten von Zeit zu Zeit einen Nach- 
hall finden. Ganz unbedingte Freiheit war ohnehin nicht 
gewährt. Das Concil zu Nicaea vom J. 787, welches 
bei der spätem endlichen Beilegung des Zwistes als 
Norm für die griechische Kirche anerkannt wurde, ge- 
stattete zwar die Darstellung von Christus menschlicher 
Gestalt und also auch die andrer Heiligen, erklärte aber 
dass Bilder der Gottheit nicht gemacht würden, weil sie 
unbegreiflich sei. Diese Unterscheidung musste dann 
aber immer wieder Zsveifel erwecken, ob nicht auch in 
Christus die Gottheit dargestellt werde. Noch ein Jahr- 
hundert nach der völligen Beendigung des Bilderstreites 
lesen wir bei einem mönchischen Chronisten, welcher der 
eifrigste und selbst Wüthendste Vertheidiger der Bilder 
ist, wie er aufs Neue ihre Rechtfertigung führen zu müs- 
sen glaubt, wie er unterscheidet, dass Christus Gottheit 
nicht durch sein Bildniss beschränkt werden solle, dass 
man die Gottheit nicht, sondern nur die menschliche Ge- 
stalt darstelle  Man kam also auf bedenkliche Unter- 
"Ü Auf dem zweiten Concil zu Nicaea (Act. Concil. ed. 1'714, 
auch bei Emeric David a. a. O. p. 73) wird es zum Schutze der Bilder 
angerührt; dass sie eigentlich nicht Erfindung des Malers seien, er 
fiihre sie nur aus, die Erfindung und Anordnung rühre von den Vä- 
tern der Kirche her. 
Leone Annenio 
Georg. Monachuus, de 
Bonn. 
011g. 780.
	        
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