Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Altchristliche und muhamedanische Kunst (Bd. 3 = [2], Bd. 1)

Byzantinische 
Architektur. 
vier Säulen ruhte, und zu dem ein Vorzimmer mit andern 
vier Säulen führte. Es War für den Gebrauch in den 
sechs Sommermonaten bestimmt und wurde in der herbst- 
lichen Naehtgleiche mit dem Karianum vertauscht. Von 
hier gelangte man durch einen innern, dem Volke ver- 
schlossenen Garten zu den Gemäehern der Frauen, und 
zwar zunächst in zugänglichere Räume, in den Saal Ka- 
milas mit goldnem, von sechs Säulen getragenen Daehe, 
dann in ein Oratorium .mit zwei Altären, darauf durch 
einen bedeckten Gang _in die Garderobe der Kaiserin, in 
die Zimmer des Befehlshabers der Verschnittenen, in 
einen kleinem Festsaal (Musikos genannt), endlich (in- 
dem wir uns wahrscheinlich um alle Seiten des Gartens 
bewegt haben) in das Schlafzimmer der Kaiserin, welches 
durch eine Treppe mit dem des Kaisers in Verbindung 
stand. Wahrscheinlich stiess daran auch das Lausiacum, 
ein schon von Justinian gebauter Palast, den 'l'heophilus 
durch Hinzufügung von Cubiculen vergrösserte, zu wel- 
chen die Porphyra gehörte, in welcher die Kaiserin an 
gewissen Festtagen den vornehmen Damen Purpurgewän- 
der austheilte. Die südliche Gewohnheit des Lebens im 
Freien erklärt grossentheils die Verschiedenheit dieser 
Einrichtung von unsern modernen Palästen, während die 
Abgeschlossenheit und Sicherung, deren die kaiserlichen 
Gemächer in Byzanz im höchsten Maasse bedurften, durch 
Einfassungsmailern und Befestigungen erreicht wurde  
3') Wichtig ist diese byzantinische Anordnung übrigens, weil Sie 
auf die Schlösser des germanischen Mittelalters vielfachen Einfluss 
hatte, worüber manche gute Bemerkung bei Bock, das Bathhaus zu 
Aachen, A. 1843. Die ausführliche Erörterung aller Theile des Pa- 
lasles findet man iu Du (lange Constantiuopolis Christiane, lib. II. 
capwL, eine kurze Schilderung bei Gibbou Cap. 53, das Nähere über 
die Bauteil des Theophihls aber bei dem Theophaxles contin. lib. III.
	        
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