Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Altchristliche und muhamedanische Kunst (Bd. 3 = [2], Bd. 1)

Mischung 
christl. 
heidnischer 
Elemente. 
lOl. 
man es, das christliche Reis auf den Stamm der heidni- 
schen Sitte zu impfen. Die äusseren Formen des Cul- 
tus wurden strenge beobachtet, Gebräuche, welche (lßlll 
christlichen Moralgesetze ausdrücklich widersprachen, 
durch Verbote abgeschafft, nur das scheinbar Gleichgül- 
tige blieb bestehen. Man ahnete nicht, dass auch in 
diesen unverfänglichen Formen der Geist des Heidenthums 
athmete. Schon die Verfassung des Staats, die unbe- 
schränkte Gewalt des Augustus, der Glanz welcher ihn 
umgab, beruhete auf einer heidnischen Weltansicht. Zwar 
würden die freien Bürger von Hellas und Rom in den 
Sclaven der byzantinischen Autokratoren ihre Nachkom- 
men kaum erkannt haben, und der unbegränzte Gehorsam 
des Kaiserreichs schien mehr der christlichen Demuth als 
dem republikanischen Alterthum zu entsprechen. Allein 
der Christ sieht auch in dem Herrscher nur den Men- 
schen, dem der Gehorsam von Rechtswegen zwar gezollt 
wird, dessen Rechten aber auch Pflichten entsprechen. 
Der Fürst steht nicht, wie die Constitutionen der Cäsarn 
es aussprachen, über dem Gesetze. Die schrankenlose 
Despotie, die Gräuel, welche den Thron der Cäsarn in 
Byzanz, wie früher in Rom, betieckten , waren eine Folge 
der Vergötterung, welche die Schmeichelei des Heiden- 
thums dem Inhaber der höchsten Macht widmete , ein 
Erbtheil der einst vergötterten Republik. Ebenso wie in 
der Verfassung des Staates lebte auch in der häuslichen 
Sitte, im Rechte, in äussern Gebräuchen noch ein heid- 
nisches Element. Alle natürlichen Gesinnungen und 
NVünsche, die aus den Verhältnissen der Familie, aus 
den Formen des Umgangs hervorgingen, trugen das Ge- 
präge desselben. In der Ehe fühlte man noch immer die 
Strenge des altrönlischen Contracts, das häusliche Leben
	        
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