Bildnisse.
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ihrer Günstlixlge wurden in Tempeln und Palästen, in den
Säulengängexl und Bädern, so wie auf den Märkten viel-
fältig aufgestellt, und wahre Anhänglichkeit oder furcht-
same Sehmeiehelei verschaffte ihnen häuüg eine Stelle
in den Privathäusern. Unter den Antoninen wurde es
sogar durch Senatsschlüsse verordnet, dass in jedem
Hause ein kaiserliches Bildniss sein müsse. Auch auf
Privatpersonen erstreckte sich dann die Sitte bildlicher
Darstellung in weitem Umfange; in Häusern und Gärten
und besonders auch auf Gräbernliebte man das eigene
Bild oder das der Angehörigen zu sehen. Noch immer
erhielten verdiente Männer die Ehre öffentlich aufgestell-
ter Statuen, und endlich ging man so weit, sie auch den
Siegern in den Circusspielen und selbst beliebten Athleten
zu gönnen. Auch auf uns sind demi solche Statuen und
Büsten von bekannten und unbekannten Römern in grosser
Zahl gekommen. Schon Plinius unterscheidet mehrere
Klassen der Porträtstatuen und die erhaltenen Denkmäler
lassen
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diese
Unterschiede
Wahrnehmen.
Meistens
waren sie bekleidet, entweder im Friedenskleide des
Mantels (togatae) oder in voller Rüstung (thoracatae),
wo dann die Künstler die Gelegenheit zu reicher Aus-
schmückung des Harnisches mit Bildwerk und Arabesken
hatten. In andern Fällen wurde das Bildniss idealisirt,
zunächst in heroischer Gestalt, nackt und mit einem
Speer; man nannte solche Statuen Achilleische. Bei
Weiblichen Statuen wählte nian dann eine freiere, der
griechischen Kunst nachgcahmtc Bekleidung. Auch wur-
den wohl den Kaiscrbildern und sogar den Frauen der
kaiserlichen Familie die Attribute einer Gottheit gegeben,
anfangs war dies namentlich in der Familie des Augustus
nur eine künstlerische Sitte (Livia als Ceres und Muse
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