Volltext: Geschichte der bildenden Künste bei den Alten: Griechen und Römer (Bd. 2 = [1], Bd. 2)

Bildnisse. 
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ihre Kunst mit solchen freigebig wurde , die Natur zu 
idealisiren  Ganz anders in Italien oder doch in 
Rom; hier wurden schon sehr frühe neben den Götter- 
bildern Statuen berühmter Feldherrn und Bürger errichtet, 
und das Porträt spielte auch im Familienleben eine be- 
deutende Rolle. Alle Nachrichten deuten darauf hin, 
namentlich jenes alte patricische "Recht der Bildnisse." 
In den Häusern des Adels bewahrte man im Vorhofe die 
Bildnisse der Vorfahren, in Wachs gearbeitet, in eignen 
Schränken. Bei Begräbnissen der Familienmitglieder be- 
gleiteten daun diese Bilder die Leiche, damit, wie Plinius 
sich ausdrückt, das ganze Volk der Familie, wie es einst 
war, sich bei dem Verstorbenen zeige. Dieser wurde 
(dies scheint der Gedanke zu sein) in ihre Schaar durch 
sein Bildniss gleichsam aufgenommen. Wir dürfen nicht 
zweifeln, dass diese Wachsmasken, denn das waren sie, 
von Einheimischen gemacht Wurdeuw), und dass man 
nicht Kunstwerth, wohl aber Aehnlichkeit forderte. Diese 
alte römische Ansicht spricht Plinius ausdrücklich aus; 
die Kunst der Bildnisse sei erfunden, die Gestalten so 
ähnlich wie möglich auf die Nachwelt zu bringen. Des- 
halb tadelt er die Prunksucht, welche statt jener einfachen 
4') Sov ist, um ein der rölnischen Zeit naheliegenndes Beispiul 2m- 
zuführen, noch die Porlrätbiiste des Demetrius Poliorketes (im Mu- 
seum zu Paris) deutlich idealisirt, mit einer Grossheit der Form, 
welche an die Niobe erinnert. Waagen a. a. O. Th. III. S. 128. 
H) Plin. 35, 2. Aliter apud majores in atriis haec erant quae 
spectarentnr, non signa externornm artiticum, nec aera aut 
marmora, expressi cera vultus- singulis disponebantur armariis. Diese 
Wachsbilder waren übrigens blosse Masken, welche bei den Begräb- 
nissen von Menschen, die in Grösse und Figur den darzustellenden 
Personen glichen und mit der diesen zukommenden 'l'racht bekleidet 
waren, getragen wurden, so dass die Ahnen gleichsam lebendig den 
Verstorbenen begleiteten. Die entscheidende, ausführliche Stelle 
(larilber bei Polyb. VI. 53. S. Becker, a. a. O. T11. II. S. 286.
	        
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