Volltext: Geschichte der bildenden Künste bei den Alten: Griechen und Römer (Bd. 2 = [1], Bd. 2)

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Römische 
Architektu 
An die Wohnungen der Lebenden reiht sich die Be- 
trachtung über die Ruhestätten der Todten. Bei den 
Griechen wie bei den Römern War die Sorge für die 
würdige Bestattung des Verstorbenen eine sehr wichtige 
und heilige. Man erinnere sich der Antigene, die selbst 
den Tod nichtscheute, um an der Leiche ihres Bruders 
die Beerdigung wenigstens anzudeuten. Aber wie alles 
andre Persönliche blieben auch die Grabmäler in der 
guten griechischen Zeit in [Tmfang und Ausstattung be- 
scheiden; sie hatten meistens die Form eines Sarges 
oder Altars, länglich oder rund, mit einem Giebel oder 
Gesims gekrönt, auf einem Unterbau von mebrern Stufen. 
Einige Male sind sie fast wie kleine Tempel gestaltet. 
dann wieder als einfache Säulen. Man stellte sie ge- 
wöhnlich, wie viele Beispiele zeigen, an den Heerstrassen, 
oft, wie wir bei Pompeji noch sehen, in eignen Gräber- 
strassen reihenweise auf". Erst seit dem Denkmale des 
Mausolus 
und 
in 
der 
Alexandrinischen 
Periode 
kamen 
grössere phantastische Grabmäler vor, doch auch da wohl 
nur bei Fürsten. Die Römer bestatteten ihre 'l'odten zum 
Theil in Felsenhöhlexl oder unterirdischen Kammern, wo 
denn das Aeussere mit einer Faqade, mehr oder weniger 
überlassen. S. darüber Becker a. a. O. S. 70. lf. Dass die l-läuser 
in Rum, besonders die zum Vermiethen an viele einzelne Bewohner 
bestimmten grossen Gebäude, Fenster nach der Strasse hatten, liegt 
in der Natur der Sache und wird durch zahlreiche Stellen bestätigt. 
S. a. a. 0, S. 99. Bei dem hohen Miethzinse, den man in der über- 
völkerten Stadt zahlte (der Dichter Martial musste sich mit einem 
Stübchen im vierten Stock begnügen, I. 118,71: nSORllS habito tribus, 
sed altisß), war dieses Vermiethen eine einträgliche Benutzung des 
Baums, und es konnte daher nicht fehlen, dass man die Geschick- 
lichkeit der Architekten in Anspruch nahm, danlit diese Häuser mög- 
lichst viel Gelass darhöten und durch äussere, angenxessene Verschö- 
nerung auf höhere Preise Anspruch gäben.
	        
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