Verfassung
Religion.
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zu sein. Das letzte zeigt sich schon äusserlich an den
Namen. In Griechenland gab es keine Familiennamen;
die Namen waren freier Wahl überlassen, man bildete
sie aus wohlklingenden Wörtern guter Bedeutung; zur
nähern Bezeichnung fügte dann der Sohn den Namen des
Vaters hinzu. Selbst in jenen wenigen alten Geschlech-
tern, die sich in Griechenland erhielten, wurde der Name
des Geschlechtes nur als ein überflüssiger Zusatz beibe-
halten, ähnlich wie bei den ältern Heroenstämmen das
aus dem Namen des Stammvaters gebildete Wort (das
Patronymikon) nur eine historische Bedeutung hatte. In
Italien dagegen führte jeder Freigeborne den Familien-
namen in Verbindung mit seinem Vornamen. Daher
kommt denn" auch hier eine Rücksicht auf die Ahnen des
Geschlechts, gar nicht mehr bloss in so freier poetischer
Beziehung, sondern als ein Rechtstitel vor.
Diese Adelsherrschaft gründete sich ohne Zweifel
zum Theil auf religiöse Ansichten desVolks. Nur die
Patricier waren Priester, und die Religion war so ge-
staltet, dass sie ihren Dienern gewaltigen Einfluss verlieh.
Auch die Götterlehre der Etrusker ist uns zwar nur
sehr unvollkommen, aber doch hinlänglich bekannt, um
ihre Verschiedenheit von der griechischen wahrzunehmen;
es herrschte darin ein allegorisches und moralisches
Element vor. Bei den Griechen sahen wir, wie unbe-
kümmert man in der frühem und bessern Zeit um die
sittliche Bedeutung der Mythen war; die Götter waren aber
dafür völlig lebende Gestalten, die ihren Charakter in
ihren 'l'haten aussprachen. Ihre Beziehung auf die Men-
schen, als Erhalter des Rechts und als Leiter der mensch-
lichen Schicksale, kam nur allmälig in Betracht, und trat
nur bei untergeordneten Gottheiten, bei den Eumenmidenn
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