Volltext: Geschichte der bildenden Künste bei den Alten: Griechen und Römer (Bd. 2 = [1], Bd. 2)

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Etrusker. 
sondern nur Modiücationen 
rakters zu sein scheinen. 
eines verwandten Grundcha- 
Wir können uns auch nach 
den dürftigen Nachrichten ein ziemlich ausreichendes Bild 
der Verschiedenheit beider Völkerstämme machen. 
Am Besten sind wir von den politischen Verhältnis- 
sen "Etruriens unterrichtet. Auch hier lag, wie in Grie- 
chenland, ein republikanischer Geist den Staatseinrichtun- 
gen zum Grunde; auch hier herrschte die Stadtgemein- 
de vor. Allein die verschiedenen Städte rwaren hier 
nicht bloss, wie dort, durch das geistige Band der Na- 
tionalität und der Religion, oder durch einzelne Institute 
verbunden, welche (wie die öffentlichen Spiele, die Orakel, 
selbst das Amphiktyonengericht) nur eine freie, mehr 
moralische Einwirkung hatten. Ihr Zusammenhang be- 
ruhete auf einem förmlichen Bündnisse, auf rechtlichem 
Vertrage. Ebenso ruhte auch die innere Verfassung der 
Städte auf festen, conventionellcn Rechtsverhältnissen; 
die Macht war nicht der Volksgemeinde gegeben, sondern 
gewissen Adelsfamilien, denen nicht bloss Fremde und 
Sclaven , sondern auch das freie Volk unterworfen war, 
und aus denen wahrscheinlich auch die Könige genom- 
men wurden. Wenn es in Griechenland, in Athen na- 
mentlich, Geschlechter gab, die ihren Ursprung von den 
Heroen und den Fürsten der Heldenzeit ableiteten, so 
waren doch ihre Vorrechte bis auf die einflusslose Ehre 
eines Priesteramts frühzeitig erloschen; bei allen italischen 
Völkern dagegen erhielt sich eine festgeschlossene Ari- 
stokratie im Besitze der Macht. Eine solche Verfassung 
hat gewöhnlich die Folge, dass die Liebe zum Vater- 
lande eine weniger reine und weniger innige, dagegen das 
Band derFamilie, besonders in den bevorzugten Häusern, 
ein festeres ist; so scheint es auch in Italien gewesen
	        
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