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Etrusker.
sondern nur Modiücationen
rakters zu sein scheinen.
eines verwandten Grundcha-
Wir können uns auch nach
den dürftigen Nachrichten ein ziemlich ausreichendes Bild
der Verschiedenheit beider Völkerstämme machen.
Am Besten sind wir von den politischen Verhältnis-
sen "Etruriens unterrichtet. Auch hier lag, wie in Grie-
chenland, ein republikanischer Geist den Staatseinrichtun-
gen zum Grunde; auch hier herrschte die Stadtgemein-
de vor. Allein die verschiedenen Städte rwaren hier
nicht bloss, wie dort, durch das geistige Band der Na-
tionalität und der Religion, oder durch einzelne Institute
verbunden, welche (wie die öffentlichen Spiele, die Orakel,
selbst das Amphiktyonengericht) nur eine freie, mehr
moralische Einwirkung hatten. Ihr Zusammenhang be-
ruhete auf einem förmlichen Bündnisse, auf rechtlichem
Vertrage. Ebenso ruhte auch die innere Verfassung der
Städte auf festen, conventionellcn Rechtsverhältnissen;
die Macht war nicht der Volksgemeinde gegeben, sondern
gewissen Adelsfamilien, denen nicht bloss Fremde und
Sclaven , sondern auch das freie Volk unterworfen war,
und aus denen wahrscheinlich auch die Könige genom-
men wurden. Wenn es in Griechenland, in Athen na-
mentlich, Geschlechter gab, die ihren Ursprung von den
Heroen und den Fürsten der Heldenzeit ableiteten, so
waren doch ihre Vorrechte bis auf die einflusslose Ehre
eines Priesteramts frühzeitig erloschen; bei allen italischen
Völkern dagegen erhielt sich eine festgeschlossene Ari-
stokratie im Besitze der Macht. Eine solche Verfassung
hat gewöhnlich die Folge, dass die Liebe zum Vater-
lande eine weniger reine und weniger innige, dagegen das
Band derFamilie, besonders in den bevorzugten Häusern,
ein festeres ist; so scheint es auch in Italien gewesen