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Einleitung.
bezeichnen.
Ein
Geist
dem
Sinne
des
Wortes ,
Wel-
eher uns der geläuiigste ist, als vollkommen bewusster,
persönlicher Geist, darf es nicht sein, weil ein solcher
dem Reiche unbewusster Gesetzlichkeit, dem die unor-
ganische Natur angehört, nicht zukommt. Es knüpft sich
auch unmittelbar an die Forderung der Persönlichkeit,
die der Individualisirung nach Geschlecht, Alter u. s. II,
welche hier zurückgewiesen werden muss. Es giebt aber
in der 'l'hat auch Geister anderer Art, die allgemeinen
Geister der Jahrhunderte und der Völker. In jeder Ge-
sellschaft, und besonders in jedem Volke bildet sich durch
den Austausch der Gedanken, durch gemeinsame Auf-
fassung gleicher Verhältnisse und (lurch gemeinsame
Wirksamkeit ein solcher Geist. Die Vorstellungen von
der Gottheit, von der Stellung der Menschen zu Gott,
der Bürger zum Volke und zu den Ilerrschenden, die
Auffassung der Familie und des Rechtes u. s. f. werden
zu einem bestimmten Ganzen, zu einer Grundanschailung,
von welcher der Einzelne erfüllt ist und die unbemerkt
seinen Gefühlen und Gedanken Form und Maass giebt.
Auch in den individuellen Beziehungen des Lebens ist
diese Grundansehauung wirksam, aber sie kommt in
diesen reichern und verwiekeltern Verhältnissen weniger
zum Vorschein, als da , wo der Einzelne dem grossen
Ganzen sich willenlos und demiithig unterordnet, in der
Religion, im Staate und im Rechte. Hier ist ein Verhältniss
der Unselbstständigkeit der Theile, des Anfügens und
Dienens, welches der unorganischen Natur und ihrer
Bestimmung entspricht; dies ist daher auch die geistige
Grundansehauuilg, welche in der Architektur sich dcm
Stoffe anfiigt und ihn näher gliedert und ordnet. Wir
sehen leieht, wie die Reinheit und Strenge, welche auf