Die
Architektur.
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enthielten.
[b rtbleiben.
Alles
Uebrige:
Ucberflüssige
(lagegexl
müsse
Die Erfahrung hat diese Lehre schon widerlegt,
denn Niemand fand an dem trockenen, leeren Style, der
eine Folge davon war, Gefallen, obgleich doch kein
Architekt so konsequent war, dass er nicht dennoch
einige, der Strenge nach überflüssige Verzierungen ein-
gesclnvärzt hätte. In der 'l'heorie aber verhält es sich
damit, wie mit den mathematischen Formen; die Zweck-
mässigkeit ist ein Naturgesetz wie diese, und zwar ein
solches, welches in der unorganischen Natur deutlicher
her-Vortritt. In diesem Gebiete, wo das Einzelne keine
Selbstständigkeit hat, wo kein freier Wille herrscht, son-
dern wo jede Parzelle der andern völlig gleich ist, muss
alles strenge zum Ganzen gefügt sein. Auch der orga-
nischen Natur, und den andern bildenden Künsten, sind
die mathematischen und statischen Gesetze und das Ge-
setz der Zweckmässigkeit nicht fremd. Auch dem Baue
des menschlichen Körpers liegt die Rücksicht auf den
Gebrauch der Glieder und auf die Möglichkeit. und Er-
leichterung des 'l'ragens der körperlichen Last zum
Grunde. WVenn hier die Verhältnisse und Formen nach
dem Gesetze der Schwere und der Ziveckmässigkeit
schon durch die N atnr ausgebildet sind, während der
Architekt sie beim Bau scheinbar aus menschlicher Weis-
heit schöpft, so ist dieser Unterschied nur scheinbar, und
widerlegt sich durch das, was wir vorher über die Na-
turnachalnnung bemerkten; beides sind Naturgesetze,
und es ist gleichviel, in welcher Form, ob durch An!
schaumig, oder durch wörtliche lllittheilung wir uns ihrer
bewusst werden. Der Unterschied zwischen der organiß
schon und unorganischen Natur, ist daher nur der, dass