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bestimmt. Streitigkeiten wurden nicht nach den münd-
liehen Vorträgen einer verführerischen Beredsamkeit ,
sondern nach mehrmaligem Schriftwechsel von einem
Richtercollegium entschieden. Genaue polizeiliche Vor-
schriften sicherten die öffentliche Ordnung. In der Regel
lernte jeder das Geschäft seines Vaters oder sonstigen
nächsten Anverwandten und folgte ihm darin; alle Ge-
werbe wurden durch dieses Mittel mit grosser Vollkom-
menheit betrieben. Aber in Staatsgeschäfte durfte sich
kein Gewerbtreibender mischen, und mehrere Künste mit
einander zu verbinden, war ihm untersagt. Jeder musste
der Obrigkeit anzeigen, womit er seinen Lebensunterhalt
verdiene, und eine Unwahrheit solcher Anzeige, oder die
unrechtmässige Ausübung eines Gewerbes zog Todes-
strafe nach sich. Dafür war aber auch gesorgt, dass
jedes Gewerbe selbst das schädliche nicht ohne Aufsicht
blieb, und die Fehler, zu welchen der Mangel verleitet,
weder mit unbilliger Härte gerügt, noch zum Schaden
des Ganzen unentdeckt blieben. Selbst die Diebe bildeten
eine Art von Zunft; es war ein eigner Diebeshauptlnainl
bestellt, welchem der Eiltwender das gestohlene Gut vor-
zeigen, der Bestohlene von seinem Verlust Meldung thun
musste, worauf denn dieser die Sache zurück, jener ein
Viertel des Werthes erhielt. Die Regeln der Lebensklug-
heit waren höchst ausgebildet und enthielten manche
Sonderbarkeiten; weshalb Herodot meint, dass die Aegyp-
ter alles anders wie andere Sterbliche thäten. In der
WVahl der Speisen war man bescluänkt und sorgsam;
reg'el1nässig' angewandte mediciziische Mittel verhüteten
ausserdem die ilachthciligen Folgen des Ueberlnaasses.
Die IIOÄÜQUIIÖG war das Eigenthum eines besondern Stan-
des, jeder Arzt aber war nur berufen, eine bestimmte